Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

__________________________________________________________________________________________________________

Home

 

 

Wenn der Wind ums Cabrio pfeift – muss der Händler das Auto zurücknehmen - LG Coburg - Cabrio - Händler: Kann nicht reparieren

Landgericht Coburg, Urteil vom 18. November 2008, Az: 22 O 513/07; rechtskräftig - 09. Januar 2009 - Pressemitteilung 400/09 der bayerischen Justiz

Zur Frage, wann störende Fahrgeräusche zur Rückgabe eines Luxusautos berechtigen.

Kurzfassung

Ein Cabrio erwirbt man zwar üblicherweise, damit man sich je nach Lust, Laune und Wetter den Fahrtwind um die Ohren pfeifen lassen kann. Ertönt jedoch auch bei geschlossenem Verdeck ein Pfeifton, kann das sehr schnell sehr störend sein – und jedenfalls bei einem Luxusauto auch zur Rückgabe des Fahrzeuges berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Verkäuferin einer Nobelkarosse zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 € verurteilt wurde. Trotz mehrerer Reparaturversuche hatte sie das durch eine Antenne verursachte Pfeifen nicht beseitigen können. Das Gericht bewertete das abnorme Fahrgeräusch als Mangel, der die Käuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigte.

Sachverhalt

Die Käuferin hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für 98.000 € erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 – 130 km/h auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie".

Gerichtsentscheidung

Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Und das stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um ambitioniertes Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 € kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.

Fazit

Der Fahrtwind ist nicht stets des Cabriofahrers bester Freund.

 

 

Home ] Nach oben ]

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: kbrenner@netmedia.de mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website.
Copyright © 2008 Rechtsanwalt Karl Brenner, Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken
Stand: 23.05.10