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Handelsgesetzbuch mit GmbH & CO., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) von Baumbach / Hopt
C. H. Beck|31., neubearb. und erw. Aufl. 2003, L, 1980 S., In Leinen|ISBN 3-406-50996-7 - € 78,00 Das Werk ist Teil der Reihe: Beck`sche Kurz-Kommentare: Band 9 Der "Baumbach/Hopt" – stets die "erste Wahl" Wenn es darum geht, sich schnell und zuverlässig über eine Frage zu informieren, die das HGB und seine Nebengesetze betrifft, greift man zuerst zu diesem Kommentar. Und das schon seit Jahrzehnten. Die umfangreichsten Gesetzesänderungen berücksichtigt,
u.a. Überarbeitungen/Neukommentierungen im Ersten Buch: Recht der Handelsvertreter und der Handelsmakler infolge des SMG in weiten Teilen grundlegend überarbeitet; Arbeitsrecht mit aktueller Rechtsprechung und den neuen Regelungen bezüglich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Teilzeit und Befristung; § 109 GewO über das Zeugnis (gilt anstelle des alten § 73 HGB) ausführlich kommentiert im Zweiten Buch: die neue BGH-Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der AußenGbR und die EuGH-Rechtsprechung (Urteil Überseering) berücksichtigt; das Konzernrecht der Personengesellschaften völlig neu geschrieben im Dritten Buch: die Reformen durch das TransPuG 2002 und seine Auswirkungen auf das Konzernbilanzrecht eingearbeitet; die Judikatur des EuGH und des BFH ausgewertet im Vierten Buch: Kommentierungen zum Handelskaufrecht und Kommissionsrecht infolge des SMG neu geschrieben und erheblich erweitert; Zuliefervertrag, Vertrags- oder Eigenhändlervertrag jetzt in Grundzügen dargestellt; Transportrecht mit aktueller Rechtsprechung und Literat Abgedruckt und erläutert sind im zweiten Teil des Werkes die aktuellen Fassungen handelsrechtlicher Nebengesetze und –vorschriften. Wer es mit der Wirtschaft zu tun hat, der kann gerade im Alltag ohne den „Baumbach“ nicht zurechtkommen. Man schlägt auf und findet – eigentlich immer – die Antwort auf seine Frage(n). Klar gegliedert, verständliche (vollständige) Sätze. Der Kommentar ist auch ein unentbehrliches Handwerksteil von Sachbearbeitern in den Bußgeldstellen der Städte, Gemeinden, Kreise, der Hauptzollämter und Finanzämter. Aber auch die Ermittlungsbeamten, insbesondere selbstverständlich bei den Dezernaten der Wirtschafts – Kriminalpolizei. Auch in Zeiten des schmalen öffentlichen Portemonnaie lohnt sich die Anschaffung des Kommentars für eine Behörde – wenigsten in einen, für alle zugänglichen Exemplar. |
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