Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Seminar – Zusammenstellung OWiG-Seminare und auf anderen Rechtsgebieten, für die Kreise, Städte und Gemeinden zuständig sind

Inhaltsverzeichnis

1       Zeugenvernehmung. 4

2       Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter 5

3       Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?  6

4       Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis. 7

5       Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte  8

6       Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren. 9

7       Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I: Der materiellrechtliche Teil des OWiGs. 10

8       Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II: Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts  11

9       **Die Haftung für Steuern und Bußgelder 12

10     **Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit 13

11     Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) 14

12     Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren. 15

13     Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht 16

14     Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“) 17

15     Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre Bearbeitung. 18

16     Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis. 19

17     Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.. 20

18     Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens. 21

19     Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. 22

20     Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts. 23

21     Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft 24

22     Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 25

23     Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme. 26

24     Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren. 27

25     Der Einspruch. 28

26     Das amtsgerichtliche Verfahren. 29

27     Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG.. 30

28     Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG.. 31

29     Das Zusammentreffen von mehreren Gesetzesverletzungen. 32

30     Die Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO) 33

31     Das Gewerberecht 34

32     Gaststättenrecht 35

33     Handwerksrecht 36

34     Bauordnungsrecht 37

35     Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis. 38

36     Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.. 38

37     Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens. 39

38     Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. 40

39     Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts. 41

40     Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft 42

41     Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 43

42     Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme. 44

43     Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren. 45

44     Der Einspruch. 46

45     Das amtsgerichtliche Verfahren. 47

46     Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG.. 48

47     Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG und ihre Bedeutung für die Ermittlung  49

48     Das Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen. 50

49     Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO) 51

50     Gewerberecht 52

51     Gaststättenrecht 53

52     Handwerksrecht 54

53     Bauordnungsrecht 55

54     ****Bußgeldverfahren in der Praxis /  Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis. 56

55     ****Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte  57

56     ****Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis. 58

57     ****Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren) 59

58     ***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I, Der materiellrechtliche Teil des OWiG.. 60

59     ***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit 61

60     Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  1 (materieller Teil) 62

61     Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  2  (verfahrensrechtler Teil) –. 63

62     **Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“) 64

63     **Die Haftung für Steuern und Bußgelder 65

64     **Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit 66

65     **Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) 67

66     **Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren. 68

67     *Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. 69

68     *Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht 70

69     *Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen. 71

70     *Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht 72

71     *Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren. 73

72     *Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren. 74

73     *Personal‑ und Sachbeweis. 75

74     *Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten  76

75     *Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung. 77

76     *Verwaltungs - und Bußgeldverfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. 78

77     Die Pflicht der Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen), illegale Gewinne von Bußtäter und Unternehmen abzuschöpfen  79

78     Die unterschiedlichen Eingriffsrechte im Steuerverfahren, im Ordnungsverfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und im Bußgeldverfahren. 80

79     Gewerberecht und Bußgeldverfahren (eingefügt 28.5.1998) 81

80     Gewinnabschöpfung bei Bußtaten. 82

81     Handels - und  Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung und anderer Wirtschaftsverwaltungsgesetzen. 83

82     Handlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht 84

83     Irrtum – Beweisen – Ahnden. 85

84     Kaufmännische Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung im Verwaltungs - und Bußgeldverfahren  86

85     Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte) 87

86     Wenn Gerichte zu viele Bußgeldverfahren einstellen oder die von der Verwaltungsbehörde verhängten Bußgelder mindern  88

87     Zustellung und Vollstreckung von Bußgeld-, Verfall- und Einziehungsbescheiden im In - und Ausland  89

88     Pflegeversicherung und Ordnungswidrigkeitenrecht 90

89     Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung. 91

90     Das Bußgeldverfahren (Formvorschriften) und ihre Umsetzung in der Praxis. 92

91     Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Behörden. 93

92     Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren. 94

93     Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren. 95

 


 

 

1                      Zeugenvernehmung

Titel des Seminars 

Beweisführung durch Betroffenen - und Zeugenvernehmung – Taktiken – Psychologie der Vernehmung

 

Themenschwerpunkte

 

Wer als Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte die Wahrheit finden will - und das ist seine gesetzliche Aufgabe - muss nicht nur die rechtlichen Vorschriften kennen, die eine Vernehmung von Zeugen und Betroffenen erlauben und erzwingen.

Er muss auch menschliche Schwächen erkennen, die Probleme der Lüge, des Vergessens, der falschen Wahrnehmung. Er muss die Technik besitzen wie Lügen erkannt werden können, sowohl bei einem Betroffenen, noch wichtiger bei einem Zeugen. Das Seminar soll die aussag-psychologischen Grundlagen dafür schaffen, durch überzeugende Vernehmung zumindest die " forensische" Wahrheit zu finden.

 

Aus dem Inhalt:

·          Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens von Lügen

·          Formen der Lüge, die Chancen sie zu erkennen

·          das Verhalten der Aussageperson bei Wahrheit und Lügen

·          wie der Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen Lügner stellt, vermeiden kann 

·          Informationsquellen wie Lügen entlarvt werden können

·          Strategien des Lügenentlarvens

·          Taktiken des Lügenentlarvens

·          welche Fähigkeiten und Strategien ein geschickter Lügen aufweist

·          die Probleme des Ermittlungsbeamten - des Vernehmenden

1.1.1.1.1      Irrtümer bei der Zeugenaussagen

·          wenn der Zeuge nicht will

·          wenn die Erinnerung trügt (Gedächtnisirrtümer)

·          die Aussageperson und die Zeugenaussage

·          schlechte und gute Zeugen

·          wie man sachdienliche Zeugenaussagen gewinnen kann

 

·        Der Betroffene als Aussageperson

·        Protokollierung, ihre Möglichkeiten und ihre Fehler

·        Praktische Übungen

·        Aussage-Analyse

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

 

Seminare Ordnungswidrigkeitenrecht

 

2                      Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter

Titel des Seminars 

Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter

 

Themenschwerpunkte

 

Zielsetzung: Es sollen anhand von praktischen Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem Studieninstitut / dem Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar eingereicht worden sind, besprochen und einer gerichtsicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden aus der Sicht der Teilnehmer, aus anwaltlicher und richterlichen Sicht in Rollenspielen beurteilt – vor und nach ihrer Optimierung.

Der Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den Seminarteilnehmern darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur Bedienstete teilnehmen, die mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen Sektor tätig sind.

Die Fallbeispiele sollten mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden. Selbstverständlich als Kopien der Originale – und anonymisiert. Sie sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts, Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des Betroffenen und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, Vorschriften, den Fall betreffend

 

 


 

 

3                      Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?

Titel des Seminars 

Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?

 

Themenschwerpunkte

 

 

Zielgruppe: Angehörige der Bußgeldstellen im Innen – und Außendienst, Sachgebiets – und Amtsleiter.

Folgende Themengebiete sollen anhand von Fällen aus der Praxis und der Rechtsprechung auf ihre strafrechtliche Relevanz für die öffentlich Bediensteten untersucht werden:

·         Rechtskräftige Bußbescheide werden „zurückgenommen“.

·         Ordnungswidrigkeiten werden überhaupt nicht verfolgt.

·         Ordnungswidrigkeiten werden – wegen zu geringer Personal und Finanzmittelausstattung - nur in geringem Umfang verfolgt.

·         Bei entdecktem ordnungswidrigen Verhalten  wird oft nur der Einzelfall verfolgt und geahndet, die „Serie“ bleibt ungeahndet.

·         Ordnungswidrigkeiten werden mit auffallend geringen Geldbußen geahndet.

·         Ordnungswidrigkeiten werden geahndet, ohne auch den rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil abzuschöpfen.

·         An Personen werden Anhörungsbogen versandt, obwohl die Empfängen als Täter offensichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Betracht kommen.

·         Es ergehen Bußbescheide, obschon die Tat(en) verjährt ist (sind).

·         Es werden mehrere Bußgeldbescheide erlassen, obschon rechtlich nur ein einziger Bescheid hätte ergehen dürfen.

·         Anhörungsbogen werden mit PZU zugestellt.

·         Ermittlungsauslage werden im Bußbescheid dem Betroffenen nicht auferlegt.

·         Trotz Tatverdachts i.S. § 152 Abs. 2 StPO werden Geschäftsräume nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften betreten, werden Auskunftspflichtige nicht über ihre bußrechtlichen Rechte belehrt.

·          Gesetze werden irrtümlich nicht oder falsch angewendet.

·          Anzeigen von Bürgern werden „einfach“ zu den „Akten gelegt“.

·          Die Bußgeldstellen nehmen ihre Rechte, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, nicht wahr. Die Amtsgerichte stellen [daher] Bußgeldverfahren ein bzw. sie reduzieren die im Bußbescheid ausgesprochen Geldbuße in unangemessener Weise.

·          Bedienstete im Außen – und Innendienst der Bußgeldstellen werden nicht mit aktuellen Gesetzen und Kommentaren, nicht mit Rechtszeitschriften ausgestattet.

Bediensteten im Außen – und Innendienst der Bußgeldstellen wird  keine oder nur in unzureichende Möglichkeit gegeben, an fachlichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

4                      Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis

Themenschwerpunkte

 

1)       Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten

2)       Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen

·         Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte Beweismittel?)

·         Für das Bußgeldverfahren.

3)       Ermittlungsziele

·         Einzeltat ermitteln und ahnden

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden

4)       Ermittlungstaktiken

·         Zeuge als Beweismittel

·         Betroffener als Beweismittel

·         Halter als Beweismittel

·         Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel

·         Unternehmen und „Vorsteher“

·         Verbandsgeldbuße

5)       Anhörungsbogen oder Vernehmung

6)       Ahndung

·         Zumessung der Geldbuße

·         Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße

·         Verfall

7)       Gerichtssicherheit

·         Beweise

·         Bescheide

8)       Mit dem Gericht geschickt umgehen

9)       Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

5                      Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

Themenschwerpunkte

 

Die Themen werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das Seminar soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben Goldenen Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu erkennen.

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

1.    Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen

2.    Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise

3.    Bußgeldbescheid

4.    Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten (natürliche und „Unternehmens“-)Personen – Verfall

5.    Verfahren nach Erlaß des Bußbescheids

6.    Gerichte und ihre Entscheidungen

7.    Logisches, kreatives Denken,

8.    Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken

9.    Planvolles Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren

10. Richtiger Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten

11. Methodisches Vorgehen bei Durchsuchung im Bußgeldverfahren

12. Mit Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

3 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO

 

 

 


 

 

6                      Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

Titel des Seminars 

Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

Themenschwerpunkte

 

Jedes Bußgeldverfahren kann über die Vermittlung der  Staatsanwaltschaft beim den Gerichten landen und von diesen entschieden werden. Spätestens dann zeigt sich, ob die Ermittlungsbehörden das konkrete Bußverfahren in rechtlich zulässiger und  gerichtssicherer Weise bearbeitet haben. Aber auch bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne jeglichen Rechte. Sie müssen von den Verwaltungsbehörden nur auch wahrgenommen werden.

Als Schwerpunkte sind vorgesehen:

Im bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:

 

Vermeiden von Fehlern:

1)       Bei der Verdachtsgewinnung

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären

·         Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe

·         Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils

·         Ermittlung bzw. Schätzung des Vermögensvorteils

2)       Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

·         durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,

·         bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,

·         bei eigener Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffene und Zeugen,

·         Bei der Suche nach Sachbeweismittel.

·         Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)

3)       Beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide

4)       Iinsbesondere den Rechtsfolgeentscheidungen, n der Beziehung zu den Verteidigern, Betroffenen, Zeugen,.

5)       Bei den Abgabeberichten an die Staatsanwaltschaft.

6)       Im Verhältnis zu den Gerichten .(Ermittlungs- und Spruchrichter).

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

7                      Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I: Der materiellrechtliche Teil des OWiGs

 

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I

Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs

Themenschwerpunkte

 

1.    Voraussetzungen der Ahndung

2.    Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),

3.    unechtes Unterlassungsdelikte,

4.    Fahrlässigkeitsdelikte,

5.    Teilnahme (Beteiligung),

6.    Aufsichtspflichtverletzung,

7.    Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen,

8.    Tatbestandsirrtum,

9.    Verbotsirrtum,

10. Verjährung,

11. Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

8                      Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II: Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts

Themenschwerpunkte

 

1.    Die Leitung von Bußgeldverfahren,

2.    die Bearbeitung von Anzeigen der Polizei, eigenen Mitarbeitern und Bürgern,

3.    Durchführung von Ermittlungshandlungen (z.B. Beschlagnahme, Durchsuchung, Durchsicht von Geschäftsunterlagen,

4.    Vernehmung von Betroffenen und Zeugen),

5.    Abschlußverfügungen,

6.    Erlaß von Bußgeldbescheiden,

7.    die rechtliche und sachliche Behandlung von Einsprüchen,

8.    die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,

9.    Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gegenüber.

10. Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

9                      **Die Haftung für Steuern und Bußgelder

Titel des Seminars 

Die Haftung für Steuern und Bußgelder

Themenschwerpunkte

 

Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz,  nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

Haftung natürlicher Personen:

Täter, Mittäter und  einer Steuerstraftat

Beteiligte nach § 14 OWiG

GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und  Personenvereinigungen, insbesondere: von

Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft

Haftung der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft

Die Durchgriffshaftung bei der GmbH

Haftung im Konkursverfahren

Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Erben und Unternehmenserwerbern

Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere Sicherungsmöglichkeiten,  Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem Anfechtungsgesetz‑

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

 2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

AO, BGB und HGB

 

 

 


 

 

10               **Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

Titel des Seminars 

Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar wird die materiell-rechtlichen  und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird aufgezeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die festzusetzenden Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten (Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die Zustellung und die Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden

Schwerpunkte

Abgrenzungskriterien: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Erscheinungsformen der Schwarz - und Leiharbeit

Die Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?

Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Rechtsfolgen: Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern und Unternehmen

Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

s. Müller pp S. 203 x

Mißachtete Rechtsprechung durch die Ermittlungsbehörden?

Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG, RVO, GewO, BGB, HGB

 

 


 

 

11               Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

Titel des Seminars 

Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar wird aufzuzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.

Schwerpunkte:

Unternehmensformen,

Betriebsbezogene Pflichten

Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)

Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens

Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG

Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

Gewinnabschöpfung und Verfall nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG

Andere Nebenfolgen

Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen

Wechsel der Unternehmensform

Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG

 

 


 

 

12               Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

1.       Buß - und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG) vom September 1997

2.        Unterschiede zur alten Gesetzesfassung

3.       Ahndungskatalog des LFBG

4.       Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

5.       Ermittlung und Ahndung

6.       Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen

7.       Ordnungswidrigkeiten

8.       Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums

9.       Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis

10.   Beweisprobleme

11.   Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung des Wettbewerbs

12.   Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO und LMBG

 

 


 

 

13               Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

Themenschwerpunkte

 

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

 

Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

Geschützte Rechtsgüter

Beweisfragen

Ahndbarkeit durch Unterlassen

Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen

Die Verantwortung von Amtsträgern

Angemessene Ahndungen

Neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften

 

 

 


 

 

14               Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)

Titel des Seminars

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich

Themenschwerpunkte

 

1.    Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

2.    Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten

3.    Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen

4.    Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten

5.    Beweisfragen

6.    Buß - und strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern

7.    Bußgeldtatbestände des Umweltrechts

8.    Die Verantwortung von Amtsträgern

9.    Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

10. Fallbesprechungen

11. Gerichtsentscheidungen

12. Geschützte Rechtsgüter

13. Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur  Aufrechterhaltung des Wettbewerbs

14.  Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt sind

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, Umweltvorschriften

 

 


 

 

15                Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre Bearbeitung

Titel des Seminars 

Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Themenschwerpunkte

 

Schwerpunkte

Täterermittlung

Beteiligung

Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO)

Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit, Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)

Gewinnabschöpfung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Einziehung von Kraftfahrzeugen

Fahrverbot

Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

Formalverstöße - und Verfolgung

Das Opportunitätsprinzip in der Alltagspraxis (Verfolgung und Ahndung zur Stärkung der Gemeindekasse)

Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches Ermittlungsverhalten

Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren

Verjährung

Kosten und Auslagen

Wiederaufnahmeverfahren

Fallbeispiele und  Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO

 

 


 

 

 

Seminare „Ordnungswidrigkeitenrecht“ („Workshop-Seminare“)

 

16               Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Im Seminar wird die beweistechnisch und ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden  damit unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:

Ferner werden trainiert:

  • Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,
  • die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung, die gerichtsichere Beweiserhebung,
  • die Gestaltung der jeweils erforderlichen Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161 Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und Geschäftsräumen).

Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten Einsprüche. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und  StPO

 

 


 

 

17               Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

  • Die Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
  • Die rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)
  • Abgrenzung zu Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten
  • Die Beweiserhebung
  • Die ermittlungstaktische Vorgehensweise
  • Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ – Buchführungs – und Belegprüfung
  • Gestaltung der erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
  • Der Bußbescheid, der Verfallbescheid

 

 

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 

 

 


 

 

18               Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Ermittlungstaktik – Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? Oder besser: Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?

Darf die Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?

Wann darf ein Bußgeldbescheid erlassen werden (Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)

Die Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle

Keine Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch?

Forderung der Oberlandegerichte: Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?

Mehrere Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – nur ein Bußgeldbescheid (die prozessuale Tat und der Bußklageverbrauch)!

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 


 

 

19               Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

 

Wider die optimale Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als Alternative?

Die Ermittlung aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.

Ermitteln und Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46 II OWiG, 170 StPO.

Verwertungsverbote  von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung

Das tatenlose Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der Rechtsprechung.


 

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 


 

 

20               Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Der Bußbescheid – sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung

Die Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen

Pflichtverteidiger für das Bußverfahren? Vorteilhaft?

Unzufriedenheit mit dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt

Die rechtlich richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies  zu vermeiden

Kosten, insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt werden müssen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG,

 

 


 

 

21               Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung - gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als

Hüterin unserer Wirtschaftsordnung -

Hüterin der Umwelt -

Hüterin der legalen Arbeitsplätze -

Hüterin der Sonntags – und Nachtruhe -

Hüterin der Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -

Hüterin des legalen Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.

Die Bußgeldstelle: Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen Verfahren – im Vollstreckungsverfahren?

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

22               Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Die rechtlichen, sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen

Die Berechnung des Vermögensvorteils

Die Schätzung des Vermögensvorteils

Der gerichtssichere Nachweis des Vermögensvorteils

Die Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche

Der Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

23               Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Verjährungsarten

Verjährungsunterbrechende Handlungen durch Bußgeldstelle und Gerichte

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiederaufnahmeverfahren

Rechtsfolgen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

24               Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Betretungsrechte und Mitwirkungsrechte nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen – Anfangsverdacht und seine rechtlichen Folgen

Durchsuchen und Beschlagnahmen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nach der StPO

Sicherheitsleistung und Zustellungsbevollmächtigte

Identitätsfeststellung

Rechte und Pflichten bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

25               Der Einspruch

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Form und Frist

Die Pflichten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch

Wiedereinsetzung in der vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist

Die Einspruchsentscheidung

Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Bußbescheids

Die Kosten  - und Auslagenentscheidung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

26               Das amtsgerichtliche Verfahren

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Das Bußgeldverfahren und die gerichtlichen Anforderungen dafür – wer sie nicht kennt, wird häufig scheitern

Vorbereitung der Hauptverhandlung

Verhältnis Gericht – Verwaltungsbehörde, vor, während, nach einer Hauptverhandlung

Beweisaufnahme

Abschluss des gerichtlichen Verfahrens

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

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Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

27               Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Falsche Namensangabe

Unzulässiger Lärm

Belästigung der Allgemeinheit

Grob anstößige und belästigende Handlungen

Verbotene Ausübung der Prostitution und die Werbung für Prostitution

Der Vollrausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

28               Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Die Bedeutung des Irrtums

Beweisrecht, Bußgeldzumessungsgründe (Höhe des Bußgelds), Verjährung, Beteiligung an eine Bußtat (Mittäterschaft, Gehilfenschaft, Anstiftung, Garantenstellung, für die Schuldform (Vorsatz und Fahrlässigkeit)

Voraussetzungen des Tatbestandsirrtums

Voraussetzungen des Verbotsirrtums

Abgrenzung von Tatbestands – und Verbotsirrtum

Beachtlicher Irrtum: Anordnung des Verfalls?

Beteiligung an der Bußtat anderer trotz eigenen oder fremden Irrtums

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

29               Das Zusammentreffen von mehreren Gesetzesverletzungen

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Natürliche Handlungseinheit

Rechtliche Handlungseinheit

Bewertungseinheit

Dauerordnungswidrigkeit

„Klammerdelikte“

„Fortdauernde“ oder „fortwährende“ Handlung Ersatz für die fortgesetzte Handlung?

Tateinheit

Tatmehrheit

Prozessuale Tat (§ 264 StPO)

Zusammentreffen von Ordnungswidrigkeit und Straftat und die Rechtsfolgen daraus

Voraussetzungen der einzelnen Typen, Auswirkung auf den Erlass eines oder mehrere Bußbescheide, Bußklageverbrauch beim Erlass nur eines Bußbescheides, Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes, die Höhe der Gewinnabschöpfung, der Verfallanordnung, der Verjährung, die sachliche und örtliche Zuständigkeit der für die Ahndung zuständigen Bußgeldstelle, die gemeinsame Begehung mehrerer Handlungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

Seminare „Ordnungsrecht“

 

30               Die Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO)

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Ziel des Seminars / Fortbildungsveranstaltung ist es, die vorhandenen Fachkenntnisse im Lichte neuer Entwicklungen zielgerichtet zu vertiefen und ihre Bedeutung für die praktische Arbeit in der Verwaltung zu verdeutlichen.

 

Regelung des § 34c GewO:

Erlaubnispflicht - Versagungsgründe   - Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis  

SicherheitsleistungVersicherung  - Buchführung   Informationspflicht   - Inseratensammlung Aufbewahrung   - Auskunft, Nachschau, Pflichtprüfung - Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten   - Bußgeld- und Strafvorschriften 

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und kollektiver Art) - Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag: Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

Befugnisnormen, spezielle, wie Identitätsfeststellung - Durchsuchung - Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Zustandsverantwortliche -  Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 


 

 

31               Das Gewerberecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig? Welches sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Das Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige Grenzfälle anhand praktischer Beispiele (insbesondere der Rechtsprechung) erörtern und erläutern.

Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff - Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde - Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und kollektiver Art) - Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : Gefahr - Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr

 

Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung - Verwertung - Herausgabe

Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche -  Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 


 

 

32               Gaststättenrecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der Seminarteilnehmer und der Rechtsprechung) entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde

Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht  - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B.  Erhebliche Gefahr -Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr

Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) -  Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 


 

 

33               Handwerksrecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Ziel der Fortbildungsveranstaltung ist es, die mit Handwerksrecht befassten  Dienstkräfte, mit den Rechts – und Verfahrensfrage vertraut zu machen, auswählte praktische Probleme des Sachbearbeiter-Alltags zu erörtern und durch praktische Beispiele (der Hörer und nach der Rechtsprechung) zu lösen helfen.

 

Folgende Themen sind vorgesehen:

Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit er  z.B. Gefahr  Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge – Öffentliche Ordnung

Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -  Durchsuchung - Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher -  Zustandsverantwortlicher - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 


 

 

34               Bauordnungsrecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde helfen, die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere Lösungen zu finden.

Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze und Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der Ordnungsbehörde –

Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht -   Öffentliche Ordnung

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag: z. B. Gefahr Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge – Anscheinsgefahr

 

Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr

Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme- VerwertungHerausgabe

Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher Der Zustandsverantwortliche -  Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG,

 

 

 


 

 

II (Besonders auf die Praxis abgestellte Seminare)

Vorbemerkung für alle Seminarangebote: (Stand Freitag, 10. Dezember 1999)

In der jeweiligen Ausschreibung sollte darauf hingewiesen werden, dass die Hörer nach Möglichkeit sie interessierende Fälle mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn dem Seminarveranstalter einreichen sollten. Ferner sollten die Teilnehmer gebeten werden bei der Anmeldung zu  vermerken, auf welchem Sachgebiet sie hauptsächlich Fallbeispiele erwarten (z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten, Schwarzarbeit, Baumschutzsatzung, Lebensmittelrecht, Baurecht, Abfallrecht, Gewerberecht, Immissionsschutzrecht, Bußtaten nach dem OWiG)

35               Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Im Seminar wird die beweistechnisch und ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden  damit unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:

Ferner werden trainiert:

Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,

die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung, die gerichtsichere Beweiserhebung,

die Gestaltung der jeweils erforderlichen Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161 Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und Geschäftsräumen).

Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten Einsprüche. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und  StPO

 

 

36               Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Die Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem

Die rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)

Abgrenzung zu Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten

Die Beweiserhebung

Die ermittlungstaktische Vorgehensweise

Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ – Buchführungs – und Belegprüfung

Gestaltung der erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

Der Bußbescheid, der Verfallbescheid

·         Neue Rechtsprechung

·         Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 

 

 

 

37               Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Ermittlungstaktik – Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? An Amtsstelle laden?

 

 Oder besser: Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?

 

Darf die Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?

Wann darf ein Bußgeldbescheid erlassen werden? (Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)

Die Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle

Keine Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch?

Forderung der Oberlandegerichte: Gewinnabschöpfen! Wie, Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?

·         Mehrere Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – ein Bußbescheid sonst Bußklageverbrauch?

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

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Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 


 

 

38               Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

 

Wider die optimale Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als Alternative?

Die Ermittlung aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.

Ermitteln und Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46 II OWiG, 170 StPO.

Verwertungsverbote  von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung

Das tatenlose Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch


 

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 


 

 

39               Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Der Bußbescheid – sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung

Die Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen

Pflichtverteidiger für das Bußverfahren? Vorteilhaft?

Unzufriedenheit mit dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt

Die rechtlich richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies  zu vermeiden

Kosten, insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt werden müssen

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG,

 

 


 

 

40               Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung - gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als

Hüterin unserer Wirtschaftsordnung -

Hüterin der Umwelt -

Hüterin der legalen Arbeitsplätze -

Hüterin der Sonntags – und Nachtruhe -

Hüterin der Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -

Hüterin des legalen Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.

Die Bußgeldstelle: Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen Verfahren – im Vollstreckungsverfahren?

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

41               Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Die rechtlichen, sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen

Die Berechnung des Vermögensvorteils

Die Schätzung des Vermögensvorteils

Der gerichtssichere Nachweis des Vermögensvorteils

Die Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche

Der Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

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Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

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Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

42               Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Verjährungsarten

Verjährungsunterbrechende Handlungen durch Bußgeldstelle und Gerichte

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiederaufnahmeverfahren

Rechtsfolgen

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

43               Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Betretungsrechte und Mitwirkungsrechte nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen – Anfangsverdacht und seine rechtlichen Folgen

Durchsuchen und Beschlagnahmen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nach der StPO

Sicherheitsleistung und Zustellungsbevollmächtigte

Identitätsfeststellung

Rechte und Pflichten bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

44               Der Einspruch

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Form und Frist

Die Pflichten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch

Wiedereinsetzung in der vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist

Die Einspruchsentscheidung

Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Bußbescheids

Die Kosten  - und Auslagenentscheidung

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

45               Das amtsgerichtliche Verfahren

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Das Bußgeldverfahren und die gerichtlichen Anforderungen dafür – wer sie nicht kennt, wird häufig scheitern

Vorbereitung der Hauptverhandlung

Verhältnis Gericht – Verwaltungsbehörde, vor, während, nach einer Hauptverhandlung

Beweisaufnahme

Abschluss des gerichtlichen Verfahrens

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

46               Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Falsche Namensangabe

Unzulässiger Lärm

Belästigung der Allgemeinheit

Grob anstößige und belästigende Handlungen

Verbotene Ausübung der Prostitution und die Werbung für Prostitution

Der Vollrausch

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

47               Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG und ihre Bedeutung für die Ermittlung

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Die Bedeutung des Irrtums

Beweisrecht, Bußgeldzumessungsgründe (Höhe des Bußgelds), Verjährung, Beteiligung an eine Bußtat (Mittäterschaft, Gehilfenschaft, Anstiftung, Garantenstellung, für die Schuldform (Vorsatz und Fahrlässigkeit)

Voraussetzungen des Tatbestandsirrtums

Voraussetzungen des Verbotsirrtums

Abgrenzung von Tatbestands – und Verbotsirrtum

Beachtlicher Irrtum: Anordnung des Verfalls?

Beteiligung an der Bußtat anderer trotz eigenen oder fremden Irrtums

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 

 

 


 

 

48               Das Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Natürliche Handlungseinheit

Rechtliche Handlungseinheit

Bewertungseinheit

Dauerordnungswidrigkeit

„Klammerdelikte“

„Fortdauernde“ oder „fortwährende“ Handlung Ersatz für die fortgesetzte Handlung?

Tateinheit

Tatmehrheit

Prozessuale Tat (§ 264 StPO)

Zusammentreffen von Ordnungswidrigkeit und Straftat und die Rechtsfolgen daraus

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 Voraussetzungen der einzelnen Typen, Auswirkung auf den Erlass eines oder mehrere Bußbescheide, Bußklageverbrauch beim Erlass nur eines Bußbescheides, Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes, die Höhe der Gewinnabschöpfung, der Verfallanordnung, der Verjährung, die sachliche und örtliche Zuständigkeit der für die Ahndung zuständigen Bußgeldstelle, die gemeinsame Begehung mehrerer Handlungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

Seminare „Ordnungsrecht“

 

49               Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO)

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Ziel des Seminars / Fortbildungsveranstaltung ist es, die vorhandenen Fachkenntnisse im Lichte neuer Entwicklungen zielgerichtet zu vertiefen und ihre Bedeutung für die praktische Arbeit in der Verwaltung zu verdeutlichen.

 

Regelung des § 34c GewO:

Erlaubnispflicht - Versagungsgründe   - Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis  

SicherheitsleistungVersicherung  - Buchführung   Informationspflicht   - Inseratensammlung Aufbewahrung   - Auskunft, Nachschau, Pflichtprüfung - Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten   - Bußgeld- und Strafvorschriften 

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und kollektiver Art) - Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag: Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

Befugnisnormen, spezielle, wie Identitätsfeststellung - Durchsuchung - Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Zustandsverantwortliche -  Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 


 

 

50               Gewerberecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig? Welches sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Das Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige Grenzfälle anhand praktischer Beispiele (insbesondere der Rechtsprechung) erörtern und erläutern.

Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff - Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde - Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und kollektiver Art) – Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : Gefahr - Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr

 Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung - Verwertung - Herausgabe

Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige

): Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche -  Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 

 


 

 

51               Gaststättenrecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der Seminarteilnehmer und der Rechtsprechung) entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde

Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht  - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B.  Erhebliche Gefahr -Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr

Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) -  Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 


 

 

52               Handwerksrecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Ziel der Fortbildungsveranstaltung ist es, die mit Handwerksrecht befassten  Dienstkräfte, mit den Rechts – und Verfahrensfrage vertraut zu machen, auswählte praktische Probleme des Sachbearbeiter-Alltags zu erörtern und durch praktische Beispiele (der Hörer und nach der Rechtsprechung) zu lösen helfen.

 

Folgende Themen sind vorgesehen:

Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit er  z.B. Gefahr  Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge – Öffentliche Ordnung

Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -  Durchsuchung - Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher -  Zustandsverantwortlicher - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 


 

 

53               Bauordnungsrecht

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde helfen, die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere Lösungen zu finden.

Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze und Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der Ordnungsbehörde –

Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht -   Öffentliche Ordnung

Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag: z. B. Gefahr Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge – Anscheinsgefahr

 

Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr

Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme- VerwertungHerausgabe

Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher Der Zustandsverantwortliche -  Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

·         Neue Rechtsprechung

Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG,

 

 

 

 


 

 


 

 

54                ****Bußgeldverfahren in der Praxis /  Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis

Themenschwerpunkte

 

10)  Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten

11)  Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen

·         Verwaltungsverfahren: Verwertungsverbot für erlangte Beweismittel?

·         Bußgeldverfahren: Rechte und Pflichten

12)  Ermittlungsziele

·         Einzeltat ermitteln und ahnden

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden

13)  Ermittlungstaktiken

·         Zeugen als Beweismittel

·         Betroffener als Beweismittel

·         Halter als Beweismittel

·         Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel

·         Unternehmen und ihre „Vorsteher“

·         Verbandsgeldbuße

·         Verfall

14)  Anhörungsbogen als Beweisvernichter oder Vernehmung

15)  Ahndung

·         Zumessung der Geldbuße

·         Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße

·         Verfall

16)  Erforderlich: Gerichtssicherheit der:

·         Beweise

·         Bescheide

17)  Mit dem Gericht geschickt umgehen

18)  Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

55               ****Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

 

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben Goldenen Regeln".

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

13.Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen

14.Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise

15.Einstellung – hinreichender Tatverdacht

16.Bußgeldbescheid

17.Geldbuße, Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils, Bußgeldadressaten (natürliche und „Unternehmens“-)Personen, Verfall

18.Erlaß des Bußbescheides – und  kein Verfahrensende

19.Gerichte und ihre unliebsamen Entscheidungen

20.Die „Sieben goldenen Regeln des Ermittlungserfolges:

¨       Denken wie der Täter,

¨       sinnreiche Skepsis,

¨       kombinieren.

¨       mehrgleisiges Denken,

¨       mit Planen zum Erfolg,

¨       methodisches Vorgehen , gerichtssicherer Beweis,

¨       durch Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

3 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO

 

 


 

 

56               ****Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis 

Titel des Seminars 

Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis

Themenschwerpunkte

 

Nach den Wünschen der Teilnehmer des Seminars können besondere Schwerpunkte gesetzt werden, es können sie in­teressierende Fälle besprochen werden. 

1)     Ermittlungsverfahren, Art und Umfang

2)     Bußgeld – und andere Bescheide

·        Rechtlicher und tatsächlicher Inhalt

·        Adressierung und Zustellung

3)     Rechtsfolgeentscheidungen

·        Zumessungsgründe für die Geldbuße

·        Abschöpfung des illegalen Gewinns

·        Verfall des illegalen Gewinns

·        Geldbußen gegen juristische Personen und Personengemeinschaften

4)     Unternehmer als Garant

5)     Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens

6)     Wege zum rechtskräftigen Bußbescheid

7)     Vom Umgang mit dem Gericht

8)     Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

57               ****Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren)

Titel des Seminars 

Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

Themenschwerpunkte

 

Die  Ermittlungsbehörden müssen das konkrete Bußverfahren in rechtlich zulässiger und  gerichtssicherer Weise bearbeiten. Aber auch bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne jeglichen Rechte.

Als Schwerpunkte sind vorgesehen:

Im bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:

 

Vermeiden von Fehlern:

7)      Bei der Verdachtsgewinnung

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären

·         Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe

·         Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils

·         Berechnung bzw. Schätzen des Vermögensvorteils

8)      Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

·         durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,

·         bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,

·         bei eigener Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

·         Bei der Suche nach Sachbeweismitteln und deren Bewertung

·         Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)

9)      Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide:

¨       Zusammenarbeit mit dem Verteidiger

¨       Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Gericht

¨       Hilfestellung für das Gericht (Ermittlungs- und Spruchrichter).

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

58               ***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I, Der materiellrechtliche Teil des OWiG

 

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I

Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs

Themenschwerpunkte

 

12.Voraussetzungen der Ahndung

¨                  Zuständigkeit: örtlich, sachlich – nicht örtlich, nicht sachlich

13.Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),

14.Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter, Unternehmer, Gewerbetreibender)

15.Fahrlässigkeitsdelikte

16.Teilnahme (Beteiligung)

17.Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm

18.Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen:

¨                 Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall

19.Tatbestandsirrtum,

20.Verbotsirrtum,

21.Verjährung:

¨      Verfolgungsverjährung

¨      Vollstreckungsverjährung

22. Besondere Probleme, neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

59               ***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit

Themenschwerpunkte

 

11. Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens – Beginn des Bußverfahrens

12. Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens

¨                   Verkehrsordnungswidrigkeiten

¨                   andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten

¨                   Verfolgungsverjährung

¨                   Hilfsorgan Polizei

¨                   Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen

¨       Durchsuchung und Beschlagnahme

¨                   Zeugenvernehmung

¨                   Betroffenenvernehmung

¨                   Beweismittelkiller: Anhörungsbogen

13. Gerichtsicherer Bußbescheid

14. Ahndung:

¨                   Zumessungstatsachen der Geldbuße

¨                   wirtschaftlicher Vorteil

¨                   Verfall

15. Wirkung des Bußbescheids

¨                   Einspruch

¨                   Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

¨                   Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen

¨                   Der rechtswidrige Bußbescheid

¨                   Wiederaufnahme des Verfahrens

16. die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,

17. Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und vor Gerichte

18. Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

60               Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  1 (materieller Teil)

 

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I

Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs

Themenschwerpunkte

 

23.Voraussetzungen der Ahndung

¨ Zuständigkeit: örtlich, sachlich – nicht örtlich, nicht sachlich

24.Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),

25.Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter, Unternehmer, Gewerbetreibender)

26.Fahrlässigkeitsdelikte

27.Teilnahme (Beteiligung)

28.Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm

29.Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen:

¨ Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall

30.Tatbestandsirrtum,

31.Verbotsirrtum,

32.Verjährung:

¨ Verfolgungsverjährung

¨ Vollstreckungsverjährung

33. Besondere Probleme, neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 Tag

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

61             Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  2  (verfahrensrechtler Teil) –

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit

Themenschwerpunkte

 

19. Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens – Beginn des Bußverfahrens

20. Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens

¨       Verkehrsordnungswidrigkeiten

¨       andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten

¨       Verfolgungsverjährung

¨       Hilfsorgan Polizei

¨       Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen

¨       Durchsuchung und Beschlagnahme

¨       Zeugenvernehmung

¨       Betroffenenvernehmung

¨       Beweismittelkiller: Anhörungsbogen

21. Gerichtsicherer Bußbescheid

22. Ahndung:

¨       Zumessungstatsachen der Geldbuße

¨       wirtschaftlicher Vorteil

¨       Verfall

23. Wirkung des Bußbescheids

¨       Einspruch

¨       Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

¨       Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen

¨       Der rechtswidrige Bußbescheid

¨       Wiederaufnahme des Verfahrens

24. die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,

25. Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und vor Gerichte

26. Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 

 

 


 

 

62               **Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)

Titel des Seminars

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich

Themenschwerpunkte

 

1.    Verwaltungs – Bußverfahren:

¨       zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht)

¨       Rechtsfolgen daraus „soweit der Tatverdacht reicht“

¨       Aufklärungspflicht aller nichtverjähren Bußtaten

¨       Abhängigkeit des Bußverfahren von verwaltungsrechtlichen Vorfragen

¨       Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten

¨       Garantenstellung von Amtsträgern

¨       Beteiligung und unechtes Unterlassungsdelikt – auch von Amtsträgern

¨       Die beachtlichen Irrtümer im Bußrecht

2.    Ermittlungsverfahren

¨       Ohne Durchsuchung Aufklärung selten möglich

¨       Zeugen – und Betroffenenvernehmung; Anhörungsbogen als „Beweiskiller“

¨       Firmenbuchführung unentbehrliches Beweismittel

3.       Bußbescheid, sein Inhalt, seine Zustellung

¨       Einspruch - neue Entscheidung, neue Ermittlungen

¨       Rechtskraftwirkung

¨       Rechtskräftiger, aber rechtswidriger Bußbescheid

¨       Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

¨       Wiederaufnahmeverfahren

4.       Rechtsfolgen:

¨       Zumessungstatsachen

¨       Abschöpfungszwang des rechtswidrigen wirtschaftlichen Vorteils

¨       Verfall

¨       Einziehung von Gegenständen

1.       Bußklageverbrauch

¨       Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO

¨       Bedeutung der örtlichen und sachlichen Unzuständigkeit

2.      Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt sind

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Lehrmethode:

Vortrag, Diskussion, Fallbesprechungen

.

 

OWiG, StPO, Umweltvorschriften

Ziele der Veranstaltung: Ermittlungsbeamte und Bußgeldsachbearbeiter sollen die rechtlichen Möglichkeiten der (gerichtssicheren) Aufklärung, der Beweiserhebung der Ahndung und die herausragende Stellung der Bußgeldstellen bei Umweltdelikten noch näher gebracht werden.

 

 


 

 

63               **Die Haftung für Steuern und Bußgelder

Titel des Seminars 

Die Haftung für Steuern und Bußgelder

Themenschwerpunkte

 

Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz,  nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

Haftung natürlicher Personen:

Täter, Mittäter und  einer Steuerstraftat

Beteiligte nach § 14 OWiG

GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und  Personenvereinigungen, insbesondere: von

Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft

Haftung der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft

Die Durchgriffshaftung bei der GmbH

Haftung im Konkursverfahren

Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Erben und Unternehmenserwerbern

Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere Sicherungsmöglichkeiten,Vollstreckungsmöglichkeitennach dem Anfechtungsgesetz‑

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

 2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

AO, BGB und HGB

 

 

 


 

 

64               **Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

Titel des Seminars 

Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar wird die materiell-rechtlichen  und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird aufgezeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die festzusetzenden Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten (Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die Zustellung und die Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden

Schwerpunkte

3.      Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht als Verfahrensstart)

¨       Straftaten / Ordnungswidrigkeiten

¨       SchwArbG verdrängt andere Gesetze

¨       Bußtat: Schwarzarbeit; die Auffangnormen

¨       Die Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?

4.      Beweisführung:

¨       Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)

¨       Durchsuchung, Beschlagnahme

¨       Vernehmung von Zeugen, Betroffenen

¨       Anhörungsbogen als „Beweiskiller“

¨       Aufklärungzwang aller Bußtaten, soweit nicht verjährt

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

5.      Rechtsfolgen:

¨       Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern und Unternehmen

¨       Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

¨       Inhalt, Zustellung, Gerichtssicherheits. Müller pp S. 203 x des Buß – und anderer Bescheide

¨       Kosten und Auslagen (Reisekosten der Ermittler – Verfahrenskosten?)

6.      Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG, RVO, GewO, BGB, HGB

 

 


 

 

65               **Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

 

Titel des Seminars 

Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

Themenschwerpunkte

 

Den konkreten Bußtäter zu überführen und seine bußbaren Handlungen gerichtssicher nachzuweisen ist oft schwierig. Die §§ 29a und 30 OWiG erlauben es den Verfolgungsbehörde mit eingeschränkten Beweisen Geldbußen zu verhängen und rechtswidrige Vermögensvorteilen abzuschöpfen.

 

Schwerpunkte:

¨      Unternehmensformen,

¨      Betriebsbezogene Pflichten

¨      Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)

¨      Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens

¨      Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG

¨      Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

¨      Gewinnabschöpfung und Verfall nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG

¨      Andere Nebenfolgen

¨      Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen

¨      Wechsel der Unternehmensform

¨      Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG

 

 


 

 

66               **Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

1.   Buß - und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG)

2.   Ahndungskatalog des LFBG

3.   Beweisprobleme

4.   Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

5.   Ermittlung und Ahndung

·      Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis

6.   Fallbesprechungen

7.   Gerichtsentscheidungen

8.   Ordnungswidrigkeiten

9.   Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums

·      Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis

10.Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen

·      Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis

11.Beweisprobleme

·      Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis

12.Ermittlung und Ahndung

·      Fallgestaltungen und Lösungen in der Alltagspraxi

13.Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung des Wettbewerbs

·      Fallgestaltungen und Lösungen in der Alltagspraxis

14.Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

·      Fallgestaltungen und Lösungen in der Alltagspraxis

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO und LMBG

 

 


 

 

67               *Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Titel des Seminars 

Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Themenschwerpunkte

 

Schwerpunkte :

Täterermittlung, Halter als Täter

Beteiligung als Beweiserleichterung

Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO)

Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit, Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)

Gewinnabschöpfung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Fahrverbot

Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches Ermittlungsverhalten

Verjährung

Kosten und Auslagen (Tagegelder, Reisekosten, Dienstwagen)

Zwischenverfahren

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiederaufnahmeverfahren

Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren

Fallbeispiele und  Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO

 

 


 

 

68               *Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

Themenschwerpunkte

 

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

 

Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

Geschützte Rechtsgüter

Beweisfragen

Ahndbarkeit durch Unterlassen

Abhängigkeit von verwaltungsrechtliche Entscheidungen

Die Verantwortung von Amtsträgern

Angemessene Ahndungen

Neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften

 

 

 


 

 

69               *Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen

Titel des Seminars 

Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen

Themenschwerpunkte

 

Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen Aussagen,

gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,

Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor Gericht

Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermitt­lungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 

 


 

 

 

70               *Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht

Titel des Seminars 

Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht

Themenschwerpunkte

 

Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die  Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und möglichen Sachbeweis haben

Die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für die gerichtliche Entscheidung

Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen Aussagen,

gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,

Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor Gericht

Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

à        Videorecorder

à        Fernsehgerät

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG,  StPO

 

 


 

 

71               *Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

Die erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

Erkennen von Lügen und wahrheitsgemäßen Aussagen von Betroffenen und Zeugen

Das Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum „Deutschaufsatz“

Das Geständnisprotokoll

Anforderungen an die (gerichtssichere) Beweisführung

Ursachen von anscheinend unberechtigten Einstellungen und Herabsetzung von Bußgeldern durch Amtsgerichte

Die Möglichkeiten der Einwirkung durch die Verwaltungsbehörden auf die gerichtlichen Entscheidungen

Beispiele aus der Rechtsprechung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG,  StPO

 

 


 

 

72               *Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren

 

Titel des Seminars

Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

Verwaltungsbehörden haben eine janusköpfige Machtposition: Sie sind Verwaltungsbehörde, wenn sie ihre Pflichten und Rechte in verkehrsrechtlicher und wirtschaftsverwaltungsrechtlicher wahrnehmen und sie sind Justizbehörde, wenn sie nach dem OWiG und der StPO vorgehen. Aus dieser Doppelfunktion können sich – oft unerkannt – praktische und rechtlich Probleme ergeben

Ø      Zum Beispiel: Bauordnungsrecht

1.     Aufgaben und Befugnisse

2.     Handlungsgrundsätze

3.     Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)

Ø      Zum Beispiel: Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)

1.      Aufgaben und Befugnisse nach Verwaltungsrecht:

¨      Betretungs –und  Einsichtsrechte

¨      Auskunftsrechte

¨      Durchsuchungen, andere Duldungspflichten, Probeentnahmen

¨      Rechte des Pflichtigen

2.      Ordnungswidrigkeiten

¨      Drehscheibe Anfangsverdacht

¨      Bußrechtliche Rechte und Pflichten, Abgrenzung zu den Eingriffsbefugnissen der Wirtschaftsverwaltungsgesetze

¨      Zusammentreffen von Befugnissen

Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag  und Rechtsprechung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

(Gesetze: OBG, GewO, Umweltschutzvorschriften, baurechtliche Vorschriften, Vollstreckungsgesetz, OWiG, StPO)

 

 


 

 

73               *Personal‑ und Sachbeweis

Titel des Seminars 

Personal‑ und Sachbeweis

Themenschwerpunkte

 

Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die  Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und möglichen Sachbeweis haben

 

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

Die Ermittlungsbefugnisse der "Bußgeldstellen"

Ermittlungs‑ und Vernehmungsbeamte vor Gericht

Schweigerecht der Behördenbediensteten

Informationspflicht zur Vermeidung von Falschaussagen

Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörde nach §§ 46 OWiG, 161 StPO

Die Rechte der Verwaltungsbehörde im staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren.

Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

à        Videorecorder

à        Fernsehgerät

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte

 

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und StPO

 

 


 

 

74               *Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

 

Titel des Seminars 

Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre  materielle und verfahrensrechtliche.

Ahndung bei „sachfremden“ Bußtaten

Aufklärungspflichten nach Einspruch

Beteiligung an Verkehrsbußtaten (Mittäter, Anstifter, Gehilfen)

Bußklageverbrauch

Fahrverbot

Gewinnabschöpfung bei Verkehrsbußtaten?

Halter-Täter-Ermittlungen

Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, Klammerwirkung

Irrtum im Straßenverkehrsrecht

Lichtbilder als Identifizierung, Rotlicht im Straßenverkehr

Verjährung

Verwarnungsverfahren

Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen,  Zeugen und Sachverständigen

Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren

Kosten und Auslagen

Wiederaufnahmeverfahren

Mit Fallbeispielen und  Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

3 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO

 

 


 

 

75               *Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung

Titel des Seminars 

Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre  materielle und verfahrensrechtliche Problemfälle, 

 

¨      Anfangsverdacht

¨      Halter und Täter

¨      Zeuge als Aufklärunghilfe

¨      Beteiligung als Beweiserleichterung

¨      Anhörungsbogen und seine Bedeutung

¨      Lichtbilder als Identifizierung

¨      Bußklageverbrauch und die örtliche und sachliche Unzuständigkeit

¨      Verfolgungsverjährung

¨      Fahrverbot

¨      hinreichender Tatverdacht und gerichtssicherer Beweis

¨      Gewinnabschöpfung auch bei Verkehrsbußtaten

¨      Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, Klammerwirkung, Tat im prozessualen Sinn

¨      Irrtümer im Straßenverkehrsrecht

¨      Aufklärungspflichten nach Einspruch

¨      Verwarnungsgeldverfahren

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

StVG, StVO, StVZO, StGB, OWiG, StPO

 

 


 

 

76               *Verwaltungs - und Bußgeldverfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede

 

Titel des Seminars 

Verwaltungs - und Bußgeldverfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Themenschwerpunkte

 

Die Verwaltungsbehörden haben zwei grundsätzlich verschiedene Aufgaben zu bewältigen: Sie haben nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen die Pflicht, Unternehmen zu beaufsichtigen, für die Einhaltung der Rechtsvorschrifen zu sorgen. Dann gelten das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Strafprozeßordnung nicht. Besteht jedoch der Tatverdacht, daß im Unternehmen Ordnungswidrigkeiten begangen worden sind, dann gelten grundsätzlich nur das OWiG und die StPO. Die Rechte der Verwaltungsbehörde nach den jeweiligen Wirtschaftsverwaltungsgesetzen gelten nur noch in Ausnahmefällen.

Schwerpunkte:

1.      Übersicht Polizei - und Ordnungsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht)

¨       Auskunftspflichten (Pflichtiger und Dritter)

¨       Mitwirkungspflichten (Pflichtiger und Dritter)

¨       Auskunftsverweigerung (Pflichtiger und Dritter)

¨       Betretungsrecht

¨       Verweigerung der Mitwirkung (Pflichtiger und Dritter)

2.      Bußgeldverfahren

¨       Schaltstelle: Anfangsverdacht

¨       Betroffenen-Aussage

¨       Zeugenaussage (Zeugen nach §§ 52, 55 OWiG, Auskunftspflichtige nach Wirtschaftsverwaltungsgesetzen)

¨       Sachverständige, Mitwirkung anderer Behörden

¨       Beweisverwertungsverbote, Beweiserhebungsverbote

¨       Durchsuchung, Beschlagnahme

3.      Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, VerwVollstreckG

 

 


 

 

77               Die Pflicht der Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen), illegale Gewinne von Bußtäter und Unternehmen abzuschöpfen

Titel des Seminars 

Die Pflicht der Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen), illegale Gewinne von Bußtäter und Unternehmen abzuschöpfen

Themenschwerpunkte

 

Aufklärung und Ahndung von bußbaren Handlungen nach:

 

1.   dem Abfallrecht

2.   dem Baurecht

3.   dem Fahrpersonalgesetz

4.   dem Gewerbesteuerrecht

5.   dem Kommunalen Abgabenrecht

6.   dem Lebensmittelrecht

7.   dem Straßenverkehrsrecht

8.   dem Wasserrecht

9.   der Gewerbeordnung

10.Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung

11.der Einziehung von Fahrzeugen und anderen Gegenständen

12.der Anordnung des dinglichen Arrestes

13.Berechnen und Schätzen des Vermögensvorteils: Der Zwang zur Entscheidung

14.Beispiele aus der Rechtsprechung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG StPO, die oben genannten Gesetze

 

 


 

 

78               Die unterschiedlichen Eingriffsrechte im Steuerverfahren, im Ordnungsverfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und im Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Die unterschiedlichen Eingriffsrechte im Steuerverfahren, im Ordnungsverfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und im Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

 

Die Anhörung von Steuerpflichtigen, Auskunftspersonen, Zeugen, Betroffenen, Schuldnern und Drittschuldnern, Störern

Die Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen, dem OWiG und StPO, KAG, AO, VwVG und ZPO

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln, Einziehungs‑, Verfallsgegenstände Vollstreckungsgegenständen, gefährlichen Gegenständen

 

Festnahme von Störern, Zeugen und Betroffenen

Abgrenzung zu Wirtschaftsverwaltungsvorschriften

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungs‑ und Steuerämter, Außendienstmitarbeiter, Vollziehungsbeamten

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gewerbeordnung, LFBG, OWiG, StPO,  OBG, landesspezifische Polizeigesetze und VwVG und ZPO

 

 


 

 

79               Gewerberecht und Bußgeldverfahren (eingefügt 28.5.1998)

 

Titel des Seminars

Gewerberecht und Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

Ø      Gewerberecht

1.      Aufgaben und Befugnisse

2.      Handlungsgrundsätze

3.      Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)

4.      §§ 15 und 35 GewO

5.      Verantwortlichkeiten

6.      Besonderheiten

Ø      Ordnungswidrigkeiten

7.      Abgrenzung zu den Eingriffsbefugnissen der Wirtschaftsverwaltungsgesetze

8.      Befugnisse

9.      Beschränkungen

10. Zusammentreffen von Befugnissen

11. Tatverdacht und hinreichender Tatverdacht

12. Ermittlungsverfahren

13. Durchsuchung, Beschlagnahme

14. Rechtsfolgen des Bußtat (Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall)

15. Geldbußen pp gegen Unternehmen

16. Bußgeldbescheid

17. Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag  und Rechtsprechung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

(Gesetze: OBG, GewO,  Vollstreckungsgesetz, OWiG, StPO)

 


 

 

80               Gewinnabschöpfung bei Bußtaten

Titel des Seminars 

Gewinnabschöpfung bei Bußtataten

Themenschwerpunkte

 

Gesetz und Rechtsprechung verlangen, daß die Mindestgeldbuße       bei Wirtschaftsordnungswidrigkeiten der durch die Bußtat erlangte Gewinn ist. Zu ermitteln ist ferner nicht die einzelne, zufällig entdeckte bußbare Handlung, sondern das gesamte, im nichtverjährten Zeitraum bußbare Verhalten des Verdächtigen, also alle nicht verjährten Bußtaten.

 

Schwerpunkte:

Gewinnabschöpfung bei natürlichen, juristischen Personen und Personenvereinigungen,

Verfall (§ 29a OWiG),

Ermitteln und Beweisen des rechtswidrigen Vermögensvorteils,

Schätzen und Berechnen,

an praktischen Beispielen auf der Grundlage von Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

81               Handels - und  Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung und anderer Wirtschaftsverwaltungsgesetzen

 

Titel des Seminars

Handels - und  Gesellschaftsrecht im Zusammhang mit der Gewerbeordnung und anderer Wirtschaftsverwaltungsgesetze

Themenschwerpunkte

 

Verwaltungsbedienstete, zu deren Wirkungskreis die Ausseinandersetzung mit wirtschaftlichen Unternehmen gehören,  müssen als notwendiges Rüstzeug handels - und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse haben.

Die Themen werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. 

Schwerpunkte‘:

Gewerbe

Unternehmensformen (OHG, GbR, KG, GmbH und andere)

Buchführung, Bilanzen

Unternehmensverantwortliche

Überwachungsrechte und Überwachungspflichten der Behörden (Betretungsrechte, Auskunfsrechte, Einsichtsrechte)

Selbständigen und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens

Haftungsfragen bei Unternehmerwechsel

Haftung der Unternehmen und / oder der Unternehmer, leitenden Angestellten und anderer Arbeitnehmer bei Bußtaten (Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall, Einziehung)

Mit Fallbeispielen und  Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG

 

 


 

 

82               Handlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Titel des Seminars 

Handlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht

Themenschwerpunkte

 

Ø      Natürliche Handlungseinheit

Ø      Rechtliche Handlungseinheit

-          Dauerdelikt

-          Besonderheiten des Dauerdelikts

-          Bewertungseinheit ein Ersatz für die fortgesetzte Handlung

Ø      Mehrere Beteiligte an den Handlungen

Ø      Tateinheit

Ø      gleichartige

Ø      ungleichartige

Ø      Tatmehrheit

Ø      Verbindung mehrerer Bußtaten, Klammerwirkung, Natürliche Betrachtungsweise

Ø      Zusammentreffen von Bußtat und Straftat

Ø      Die „Tat“ im prozessualen Sinn,       Problem des Bußklageverbrauchs

Ø      Der Tatkomplex

-          Aufklärungspflicht des gesamten nichtverjährten bußbaren Verhaltens

Ø      Besonderheit bei § 30 OWiG bei Ahndung gegen die natürliche Person und der JP/PV

Ø      Begrenzung der Aufklärungspflichten (§§ 46 Abs. 2 OWiG, 154 ff StPO)

Ø      Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag  und Rechtsprechung

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

(Gesetze: OWiG, StPO)

 

 


 

 

83               Irrtum – Beweisen – Ahnden

 

Titel des Seminars 

Irrtum – Beweisen – Ahnden

Themenschwerpunkte

 

Ø      Aufbau der Bußtat

Ø      Tatbestandsirrtum

Ø      Tatbestandsmerkmale

Ø      Bedingung der Ahndung

Ø      Verbotsirrtum

Ø      Vorwerfbarkeit

Ø      Fehlendes Unrechtsbewußsein

Ø      Vermeidbarer Verbotsirrtum

Ø      Pflichten des Irrenden

Ø      Abgrenzung Tatbestands – und Verbotsirrtum

Ø      Rechtsfolgen der Irrtümer

Ø      Unterschiedliche Beweisanforderungen

Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag  und Rechtsprechung

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

(Gesetze: OWiG, StPO)

 

 


 

 

84               Kaufmännische Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung im Verwaltungs - und Bußgeldverfahren

 (mit praktischen Übungen) oder Kaufmännisches Rechnungswesen mit elektronischer Datenverarbeitung im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Kaufmännische Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung im Verwaltungs - und Bußgeldverfahren

 (mit praktischen Übungen)

Themenschwerpunkte

 

Wer Unternehmen auf die Einhaltung  gesetzlicher Vorschriften zu überwachen hat, wer steuerliche Stundung zu gewähren, wer Wirtschaftsbußtaten aufzuklären und zu ahnden  hat, kann seinen gesetzlichen Auftrag nur optimal erfüllen, wenn er kaufmännische Bücher, Bilanzen Gewinn - und Verlustrechnungen, Kostenrechnungen verstehen und überprüfen kann.

Schwerpunkte:

Bedeutung der kaufmännischen Buchführung für die Alltagspraxis in der Kommunalverwaltung,

Buchführung, Inventur, Inventar, Bilanzanalyse und

Kritik des Jahresabschlusses, insbesondere von Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung

Kostenstellenrechnung (mit Betriebsabrechnungsbogen BAB),

Kalkulation

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 mal 3 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungs‑ und Steuerämter, Außendienstmitarbeiter, Voll­ziehungsbeamten

 

Bemerkungen

HGB, AO

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

 

 

 


 

 

85               Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte)

Titel des Seminars

Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte)

Themenschwerpunkte

 

Anfangsverdacht und die Folgen

Stellung, Rechte, Pflichten der Verwaltungsbehörde

Ziele des Bußgeldverfahrens

Rechtsfrieden

Gewinnabschöpfung

Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts

Rechte

Polizei als Hilfsorgan

Vernehmungen von Betroffenen und Zeugen

Sachverständige

Ermittlungsrichter und Spruchrichter

Aufklärung aller nichtverjährten Handlungen

Pflicht zur Gewinnabschöpfung

Bußgeld – und Verfallbescheid

Gegen Täter

Gegen Unternehmen

Verfallbescheid

Rechtsstellung der Verwaltungsbehörde nach Abgabe an Staatsanwaltschaft

Konkurrenzen

Tateinheit, Tatmehrheit, prozessuale Tat

Sachliche und örtliche Zuständigkeit

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

X    Tafel

X    Tageslichtschreiber

X Videorecorder

 

Zielgruppe:

Führungskräfte der Bußgeldstellen / Rechtsämter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und StPO

 

 


 

 

86               Wenn Gerichte zu viele Bußgeldverfahren einstellen oder die von der Verwaltungsbehörde verhängten Bußgelder mindern

Titel des Seminars 

Wenn Gerichte zu viele Bußgeldverfahren einstellen oder die von der Verwaltungsbehörde verhängten Bußgelder mindern

Themenschwerpunkte

 

1.   Die Zusammenarbeit von Verwaltung, Staatsanwaltschaft und Gerichten im Bußgeldverfahren,

2.   die Möglichkeit der Verwaltung auf das gerichtliche Verfahren Einfluß zu nehmen,

3.   die routinierte Vermeidung von gerichtlichen Bußgeldverfahren

 

Mögliche Ursachen mißliebiger Gerichtsentscheidungen: Unvollständige Ermittlungen, unvollständige Bußgeldzumessungstatsachen, Mißverhältnis zwischen Bußgeldhöhe und nachträglichem Ermittlungsaufwand

 

Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen .

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und StPO

 

 


 

 

87               Zustellung und Vollstreckung von Bußgeld-, Verfall- und Einziehungsbescheiden im In - und Ausland

Titel des Seminars 

Zustellung und Vollstreckung von Bußgeld-, Verfall- und Einziehungsbescheiden im In - und Ausland

Themenschwerpunkte

 

Adressierung, Zustellung von Bescheiden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz im In - und Ausland bereiten oft rechtliche Schwierigkeiten. Das Seminar befaßt sich mit den rechtlichen Lösungen der Alltagsschwierigkeiten.

 

Schwerpunkte

 

Voraussetzungen der Vollstreckung

Vollstreckung der Geldbuße (Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen, Vollstreckung in Forderungen)

Vollstreckung der Nebenfolgen

Verwertung

Erzwingungshaft

Nachträgliche Entscheidungen über Einziehung und Verfall

Vorläufige Sicherung der Rechtsfolgen (z.B. Beschlagnahme, Dinglicher Arrest)

Vollstreckungshilfen im In - und Ausland

Verjährung

Rechtswidrige, aber rechtskräftige Entscheidungen

Gnadenerweis

 

Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsämter, Vollstreckungsabteilungen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, BGB, ZPO

 

 

 


 

 

88               Pflegeversicherung und Ordnungswidrigkeitenrecht

Titel des Seminars 

Pflegeversicherung und Ordnungswidrigkeitenrecht

Themenschwerpunkte

 

·         Abgrenzung Verwaltungsrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

·         Bußgeldtatbestände

·         Abschlußzwang

·         Meldepflichten

·         Auskunftspflichten

·         Vorlage von Unterlagen

·         Verzögerte Zahlung

 

·         Gerichtssicherer Beweis

·         Sachbeweise

·         Zeugenbeweis

·         Betroffenenvernehmung (Betroffenenanhörung)

·         Tatbestandsirrtum

·         Verbotsirrtum

·         Konkurrenzen

·         Beschlagnahme

·         Bußgeldbescheid

·         Bußgeldzumessung

·         Einspruchsverfahren

·         Gerichtliches Verfahren

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 Tag

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, Pflegeversicherungsgesetz

 

 


 

 

89               Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung

Themenschwerpunkte

 

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

1.      Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“

2.      Bußgeldtatbestände der Baumschutzsatzung

3.      Die objektiven Tatbestandsmerkmale

4.      Die subjektiven Tatbestandsmerkmale

5.      Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über Rechtsvorschriften

6.      Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen Genehmigungsverfahrens

7.      Reichweite und Ende der Rechte nach der Baumschutzsatzung

8.      Einschaltung von Dritten

9.      Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht

10.  Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen

11.  Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die Bußtat erlangen Vermögensvorteils

12.  Zumessungstatsachen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 Tag

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter Außendienstmitarbeiter

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Baumschutzsatzung, OWiG, StPO

 

 


 

 

 

90               Das Bußgeldverfahren (Formvorschriften) und ihre Umsetzung in der Praxis

Titel des Seminars 

Das Bußgeldverfahren (Formvorschriften) und ihre Umsetzung in der Praxis

Themenschwerpunkte

 

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

 

1.      (Aktenmäßige) Einleitung gegen bekannte und unbekannte Verdächtige

2.      Beim „einfachen Verdacht“ (= „Anfangsverdacht“): Durchsuchung, Beschlagnahme beim „Verdächtigen“

3.      Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

4.      Verjährungsunterbrechungshandlungen

5.      Erlaß des Bußgeldbescheids erst bei „hinreichendem Verdacht“

6.      Der fehlerfreie Bußgeldbescheid, Gewinn-Abschöpfungsbescheid, Verfallbescheid (Adressierung und Zustellung)

7.      Bußgeldbescheide gegen Einzelunternehmen, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co KG, Vereine – auch gegen GbR nach dem neuen HGB?

8.      Der rechtliche Zwang, bei tatmehrheitlich begangenen Bußtaten einen einzigen Bußbescheid – auch bei sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit – zu erlassen

9.      Das Einspruchsverfahren

 

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 Tag

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Außendienstmitarbeiter

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

91               Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Behörden

Titel des Seminars 

Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Behörden

Themenschwerpunkte

 

1.       Abgrenzung der Rechte nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (z.B. Betreten von Grundstücken, Auskunftsrechte, Einsichtsrecht in Unterlagen, Mitwirkungspflicht des Pflichtigen) und den Rechten nach dem Entstehen des „einfachen Tatverdachts“ (= Anfangsverdacht) nach §§ 46 II OWiG  in Verbindung mit § 152 II StPO – Problem: Was tun, wenn der Verdacht auf Bußtat(en) vorliegt, aber durch die Bußtat auch Gefahren für die geschützten Rechtsgüter bestehen?

2.       Rechtspflicht: Alle nicht verjährten Bußtaten aufzuklären und zu ahnden

3.       Rechtspflicht, den durch die Bußtat(en) erlangten wirtschaftlichen Vorteil durch „Gewinnabschöpfung“ (als Teil des Bußgeldes) oder durch einen „Verfallbescheid“ abzuschöpfen.

4.       Gefahren für Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte, durch „Nichtverfolgen bzw. Nichtahnden“ von Ordnungswidrigkeiten, sich selbst an der Bußtat(en) zu beteiligen (§§ 8, 14 OWiG) oder sich gar strafbar zu machen (§§ 13, 27 StGB) anhand von Gerichtsurteilen – Rechtsunkenntnis schützt vor Strafe nicht (nicht entschuldbarer Verbotsirrtum).

5.       Der Bußgeldbescheid: Seine Form, seine rechtliche Zulässigkeit, Bußbescheide gegen Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen (mit Sonderfall: GbR)

6.       Das gerichtliche Verfahren, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsrichter und dem Spruchrichter bei den Amtsgerichten sowie die Pflicht, eine einheitliche Rechtsprechung im Landgerichtsbezirk herbeizuführen, wenn Amtsrichter nach Meinung der Verwaltungsbehörde zu häufig unberechtigt Verfahren einstellen oder die Geldbuße in unangemessener Weise herabsetzen.

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 oder 2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Außendienstmitarbeiter

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO. Zweckmäßig:

 


 

 

92               Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren 

Titel des Seminars 

Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

1.      Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“

2.      Bußgeldtatbestände des Wasserhaushaltsgesetzes

3.      Die objektiven Tatbestandsmerkmale

4.      Die subjektiven Tatbestandsmerkmale

5.      Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über Rechtsvorschriften

6.      Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen Genehmigungsverfahrens

7.      Reichweite und Ende der Rechte nach dem WHG

8.      Einschaltung von Dritten

9.      Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht

10.  Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen

11.  Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die Bußtat erlangen Vermögensvorteils

12.  Zumessungstatsachen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 Tag

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter Außendienstmitarbeiter

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Baumschutzsatzung, OWiG, StPO

 

 


 

 

93               Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren

 

Titel des Seminars

Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

Zum Beispiel:

Ø      Bauordnungsrecht

4.     Aufgaben und Befugnisse

5.     Handlungsgrundsätze

6.     Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)

Ø      Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)

1.      Aufgaben und Befugnisse

2.      Handlungsgrundsätze

3.      Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)

4.      Verantwortlichkeiten

5.      Besonderheiten

Ø      Ordnungswidrigkeiten

1.      Abgrenzung zu den Eingriffsbefugnissen der Wirtschaftsverwaltungsgesetze

2.      Befugnisse

3.      Beschränkungen

4.      Zusammentreffen von Befugnissen

Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag  und Rechtsprechung

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

(Gesetze: OBG, GewO, Umweltschutzvorschriften, baurechtliche Vorschriften, Vollstreckungsgesetz, OWiG, StPO)

 

 

 

 

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Stand: 23.05.10