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Seminar –
Zusammenstellung OWiG-Seminare und auf anderen Rechtsgebieten, für die Kreise,
Städte und Gemeinden zuständig sind
Inhaltsverzeichnis
1
Zeugenvernehmung.
4
2
Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
5
3
Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften –
Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?
6
4
Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis.
7
5
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für
Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte
8
6
Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren.
9
7
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I: Der materiellrechtliche
Teil des OWiGs.
10
8
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II: Der verfahrensrechtliche
Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts
11
9
**Die Haftung für Steuern und Bußgelder
12
10
**Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und
Leiharbeit
13
11
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen
Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)
14
12
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren.
15
13
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht
16
14
Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch
(höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
17
15
Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre Bearbeitung.
18
16
Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen
Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis.
19
17
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG..
20
18
Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens.
21
19
Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
22
20
Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts.
23
21
Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft
24
22
Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen
Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
25
23
Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme.
26
24
Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren.
27
25
Der Einspruch.
28
26
Das amtsgerichtliche Verfahren.
29
27
Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG..
30
28
Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG..
31
29
Das Zusammentreffen von mehreren Gesetzesverletzungen.
32
30
Die Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO)
33
31
Das Gewerberecht
34
32
Gaststättenrecht
35
33
Handwerksrecht
36
34
Bauordnungsrecht
37
35
Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen
Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis.
38
36
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG..
38
37
Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens.
39
38
Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
40
39
Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts.
41
40
Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft
42
41
Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen
Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
43
42
Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme.
44
43
Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren.
45
44
Der Einspruch.
46
45
Das amtsgerichtliche Verfahren.
47
46
Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG..
48
47
Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG und
ihre Bedeutung für die Ermittlung
49
48
Das Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen.
50
49
Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO)
51
50
Gewerberecht
52
51
Gaststättenrecht
53
52
Handwerksrecht
54
53
Bauordnungsrecht
55
54
****Bußgeldverfahren in der Praxis / Ermitteln und Ahnden in der
Bußgeldpraxis.
56
55
****Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für
Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte
57
56
****Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis.
58
57
****Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler
vermeiden im Bußverfahren)
59
58
***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I, Der materiellrechtliche
Teil des OWiG..
60
59
***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, der
verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit
61
60
Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 1 (materieller
Teil)
62
61
Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtler
Teil) –.
63
62
**Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz
durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
64
63
**Die Haftung für Steuern und Bußgelder
65
64
**Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und
Leiharbeit
66
65
**Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen
Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)
67
66
**Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren.
68
67
*Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
69
68
*Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht
70
69
*Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung
der Bußgeldstellen.
71
70
*Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht
72
71
*Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik
der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren.
73
72
*Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und
Bußgeldverfahren.
74
73
*Personal‑ und Sachbeweis.
75
74
*Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten
76
75
*Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung.
77
76
*Verwaltungs - und Bußgeldverfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
78
77
Die Pflicht der Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen), illegale Gewinne
von Bußtäter und Unternehmen abzuschöpfen
79
78
Die unterschiedlichen Eingriffsrechte im Steuerverfahren, im
Ordnungsverfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und im Bußgeldverfahren.
80
79
Gewerberecht und Bußgeldverfahren (eingefügt 28.5.1998)
81
80
Gewinnabschöpfung bei Bußtaten.
82
81
Handels - und Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung
und anderer Wirtschaftsverwaltungsgesetzen.
83
82
Handlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht
84
83
Irrtum – Beweisen – Ahnden.
85
84
Kaufmännische Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung im Verwaltungs -
und Bußgeldverfahren
86
85
Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte)
87
86
Wenn Gerichte zu viele Bußgeldverfahren einstellen oder die von der
Verwaltungsbehörde verhängten Bußgelder mindern
88
87
Zustellung und Vollstreckung von Bußgeld-, Verfall- und
Einziehungsbescheiden im In - und Ausland
89
88
Pflegeversicherung und Ordnungswidrigkeitenrecht
90
89
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung.
91
90
Das Bußgeldverfahren (Formvorschriften) und ihre Umsetzung in der Praxis.
92
91
Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Behörden.
93
92
Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren.
94
93
Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren.
95
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Titel
des Seminars |
Beweisführung durch Betroffenen - und Zeugenvernehmung – Taktiken –
Psychologie der Vernehmung
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Themenschwerpunkte
|
Wer als Bußgeldsachbearbeiter und
Ermittlungsbeamte die Wahrheit finden will - und das ist seine gesetzliche
Aufgabe - muss nicht nur die rechtlichen Vorschriften kennen, die eine
Vernehmung von Zeugen und Betroffenen erlauben und erzwingen.
Er muss auch menschliche Schwächen erkennen,
die Probleme der Lüge, des Vergessens, der falschen Wahrnehmung. Er muss die
Technik besitzen wie Lügen erkannt werden können, sowohl bei einem
Betroffenen, noch wichtiger bei einem Zeugen. Das Seminar soll die
aussag-psychologischen Grundlagen dafür schaffen, durch überzeugende
Vernehmung zumindest die " forensische" Wahrheit zu finden.
Aus dem Inhalt:
·
Möglichkeiten und Grenzen des
Erkennens von Lügen
·
Formen der Lüge, die Chancen
sie zu erkennen
·
das Verhalten der Aussageperson
bei Wahrheit und Lügen
·
wie der Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen
Lügner stellt, vermeiden kann
·
Informationsquellen wie Lügen entlarvt werden können
·
Strategien des Lügenentlarvens
·
Taktiken des Lügenentlarvens
·
welche Fähigkeiten und
Strategien ein geschickter Lügen aufweist
·
die Probleme des
Ermittlungsbeamten - des Vernehmenden
1.1.1.1.1
Irrtümer bei der
Zeugenaussagen
·
wenn der Zeuge nicht will
·
wenn die Erinnerung trügt
(Gedächtnisirrtümer)
·
die Aussageperson und die
Zeugenaussage
·
schlechte und gute Zeugen
·
wie man sachdienliche
Zeugenaussagen gewinnen kann
·
Der Betroffene als
Aussageperson
·
Protokollierung, ihre
Möglichkeiten und ihre Fehler
·
Praktische Übungen
·
Aussage-Analyse
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
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Seminare Ordnungswidrigkeitenrecht
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Titel
des Seminars |
Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
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Themenschwerpunkte
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Zielsetzung: Es sollen anhand von praktischen
Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem Studieninstitut / dem
Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar eingereicht worden sind, besprochen
und einer gerichtsicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden aus der
Sicht der Teilnehmer, aus anwaltlicher und richterlichen Sicht in
Rollenspielen beurteilt – vor und nach ihrer Optimierung.
Der
Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den
Seminarteilnehmern darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur
Bedienstete teilnehmen, die mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen
Sektor tätig sind.
Die Fallbeispiele sollten mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht
werden. Selbstverständlich als Kopien der Originale – und anonymisiert. Sie
sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts,
Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und
Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des
Betroffenen und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft und des Gerichts. |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO, Vorschriften, den Fall betreffend |
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Titel
des Seminars |
Nicht – oder Falschanwendung von
Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?
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Themenschwerpunkte
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Zielgruppe:
Angehörige der Bußgeldstellen im Innen – und Außendienst, Sachgebiets – und
Amtsleiter.
Folgende Themengebiete sollen anhand von
Fällen aus der Praxis und der Rechtsprechung auf ihre strafrechtliche
Relevanz für die öffentlich Bediensteten untersucht werden:
·
Rechtskräftige Bußbescheide werden „zurückgenommen“.
·
Ordnungswidrigkeiten werden überhaupt nicht verfolgt.
·
Ordnungswidrigkeiten werden – wegen zu geringer Personal und
Finanzmittelausstattung - nur in geringem Umfang verfolgt.
·
Bei entdecktem ordnungswidrigen Verhalten wird oft nur der
Einzelfall verfolgt und geahndet, die „Serie“ bleibt ungeahndet.
·
Ordnungswidrigkeiten werden mit auffallend geringen Geldbußen
geahndet.
·
Ordnungswidrigkeiten werden geahndet, ohne auch den
rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil abzuschöpfen.
·
An Personen werden Anhörungsbogen versandt, obwohl die
Empfängen als Täter offensichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
in Betracht kommen.
·
Es ergehen Bußbescheide, obschon die Tat(en) verjährt ist
(sind).
·
Es werden mehrere Bußgeldbescheide erlassen, obschon rechtlich
nur ein einziger Bescheid hätte ergehen dürfen.
·
Anhörungsbogen werden mit PZU zugestellt.
·
Ermittlungsauslage werden im Bußbescheid dem Betroffenen nicht
auferlegt.
·
Trotz Tatverdachts i.S. § 152 Abs. 2 StPO werden
Geschäftsräume nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften betreten, werden
Auskunftspflichtige nicht über ihre bußrechtlichen Rechte belehrt.
·
Gesetze werden irrtümlich nicht
oder falsch angewendet.
·
Anzeigen von Bürgern werden
„einfach“ zu den „Akten gelegt“.
·
Die Bußgeldstellen nehmen ihre
Rechte, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, nicht wahr. Die Amtsgerichte
stellen [daher] Bußgeldverfahren ein bzw. sie reduzieren die im Bußbescheid
ausgesprochen Geldbuße in unangemessener Weise.
·
Bedienstete im Außen – und
Innendienst der Bußgeldstellen werden nicht mit aktuellen Gesetzen und
Kommentaren, nicht mit Rechtszeitschriften ausgestattet.
Bediensteten im Außen – und Innendienst der
Bußgeldstellen wird keine oder nur in unzureichende Möglichkeit gegeben, an
fachlichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis |
Themenschwerpunkte
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1)
Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten
2)
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
·
Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte
Beweismittel?)
·
Für das Bußgeldverfahren.
3)
Ermittlungsziele
·
Einzeltat ermitteln und ahnden
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden
4)
Ermittlungstaktiken
·
Zeuge als Beweismittel
·
Betroffener als Beweismittel
·
Halter als Beweismittel
·
Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel
·
Unternehmen und „Vorsteher“
·
Verbandsgeldbuße
5)
Anhörungsbogen oder Vernehmung
6) Ahndung
·
Zumessung der Geldbuße
·
Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße
·
Verfall
7)
Gerichtssicherheit
·
Beweise
·
Bescheide
8) Mit dem
Gericht geschickt umgehen
9)
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und
Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte |
Themenschwerpunkte
|
Die Themen werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das Seminar
soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat
aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben
Goldenen Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu
erkennen.
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen
2. Polizei,
Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise
3.
Bußgeldbescheid
4. Bußgeld,
Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten (natürliche und „Unternehmens“-)Personen
– Verfall
5. Verfahren
nach Erlaß des Bußbescheids
6. Gerichte
und ihre Entscheidungen
7. Logisches,
kreatives Denken,
8.
Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken
9. Planvolles
Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren
10. Richtiger
Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten
11. Methodisches
Vorgehen bei Durchsuchung im Bußgeldverfahren
12. Mit
Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
3 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO |
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Titel
des Seminars |
Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Jedes Bußgeldverfahren kann über die Vermittlung der Staatsanwaltschaft
beim den Gerichten landen und von diesen entschieden werden. Spätestens dann
zeigt sich, ob die Ermittlungsbehörden das konkrete Bußverfahren in
rechtlich zulässiger und gerichtssicherer Weise bearbeitet haben. Aber auch
bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht
ohne jeglichen Rechte. Sie müssen von den Verwaltungsbehörden nur auch
wahrgenommen werden.
Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
Im
bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die
letztlich zur Einstellung des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum
Beispiel:
Vermeiden von Fehlern:
1) Bei der
Verdachtsgewinnung
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären
·
Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe
·
Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils
·
Ermittlung bzw. Schätzung des Vermögensvorteils
2) Beim
Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren
·
durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,
·
bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,
·
bei eigener Ermittlungstätigkeit,
beim Einholen von Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als
„Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit
Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffene
und Zeugen,
·
Bei der Suche nach Sachbeweismittel.
·
Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche
Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)
3) Beim
Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide
4) Iinsbesondere
den Rechtsfolgeentscheidungen, n der Beziehung zu den Verteidigern,
Betroffenen, Zeugen,.
5) Bei den
Abgabeberichten an die Staatsanwaltschaft.
6) Im
Verhältnis zu den Gerichten .(Ermittlungs- und
Spruchrichter). |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
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Titel
des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der
materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
Themenschwerpunkte
|
1.
Voraussetzungen der Ahndung
2. Handlungs‑
und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. §
264 StPO),
3. unechtes
Unterlassungsdelikte,
4.
Fahrlässigkeitsdelikte,
5. Teilnahme
(Beteiligung),
6.
Aufsichtspflichtverletzung,
7.
Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen,
8.
Tatbestandsirrtum,
9.
Verbotsirrtum,
10. Verjährung,
11. Neue
Gerichtsentscheidungen
|
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und die StPO |
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Titel
des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II,
Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts |
Themenschwerpunkte
|
1. Die
Leitung von Bußgeldverfahren,
2. die
Bearbeitung von Anzeigen der Polizei, eigenen Mitarbeitern und Bürgern,
3.
Durchführung von Ermittlungshandlungen (z.B. Beschlagnahme, Durchsuchung,
Durchsicht von Geschäftsunterlagen,
4. Vernehmung
von Betroffenen und Zeugen),
5.
Abschlußverfügungen,
6. Erlaß von
Bußgeldbescheiden,
7. die
rechtliche und sachliche Behandlung von Einsprüchen,
8. die
Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche
Verfahren,
9. Rechte und
Pflichten der Verwaltungsbehörde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten
gegenüber.
10. Neue
Gerichtsentscheidungen
|
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und die StPO |
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Titel
des Seminars |
Die Haftung für Steuern und Bußgelder |
Themenschwerpunkte
|
Haftung
nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz),
Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz, nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz
Haftung
natürlicher Personen:
Täter,
Mittäter und einer Steuerstraftat
Beteiligte nach § 14 OWiG
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von Unternehmen Haftung von Organen
juristischen Personen und Personenvereinigungen, insbesondere: von
Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft
Haftung
der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft
Die
Durchgriffshaftung bei der GmbH
Haftung
im Konkursverfahren
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Erben und Unternehmenserwerbern
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere
Sicherungsmöglichkeiten, Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem
Anfechtungsgesetz‑
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und
Ermittlungsbeamte |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und HGB
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Titel
des Seminars |
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und
Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit |
Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird die materiell-rechtlichen und
verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei Verstößen gegen
arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird aufgezeigt: Die
Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die festzusetzenden
Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten (Geldbußen,
Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die Zustellung und die
Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden
Schwerpunkte
Abgrenzungskriterien: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Erscheinungsformen der Schwarz - und Leiharbeit
Die
Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?
Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Rechtsfolgen: Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern
und Unternehmen
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
s. Müller pp S. 203 x
Mißachtete Rechtsprechung durch die Ermittlungsbehörden?
Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG, RVO, GewO, BGB, HGB |
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Titel
des Seminars |
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei
juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) |
Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird aufzuzeigen, welche
Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte
Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden.
Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt
wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten.
Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend
vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten
Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und
Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.
Schwerpunkte:
Unternehmensformen,
Betriebsbezogene Pflichten
Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens
Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
Die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
Andere
Nebenfolgen
Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
Wechsel
der Unternehmensform
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
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Titel
des Seminars |
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
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1. Buß -
und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und
Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG) vom September 1997
2.
Unterschiede zur alten Gesetzesfassung
3.
Ahndungskatalog des LFBG
4.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
5.
Ermittlung und Ahndung
6.
Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen
7.
Ordnungswidrigkeiten
8.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
9.
Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis
10.
Beweisprobleme
11.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung des
Wettbewerbs
12.
Gerichtsentscheidungen
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der
Bußgeldstellen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO und LMBG |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht |
Themenschwerpunkte
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Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
Geschützte Rechtsgüter
Beweisfragen
Ahndbarkeit durch Unterlassen
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
Die
Verantwortung von Amtsträgern
Angemessene Ahndungen
Neue
Gerichtsentscheidungen |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich
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Themenschwerpunkte
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1. Abgrenzung
zum Verwaltungsverfahren
2.
Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten
3.
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
4.
Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten
5.
Beweisfragen
6. Buß - und
strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern
7.
Bußgeldtatbestände des Umweltrechts
8. Die
Verantwortung von Amtsträgern
9.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
10.
Fallbesprechungen
11.
Gerichtsentscheidungen
12. Geschützte
Rechtsgüter
13.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur Aufrechterhaltung des
Wettbewerbs
14.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt sind |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO, Umweltvorschriften |
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Titel
des Seminars |
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Themenschwerpunkte
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Schwerpunkte
Täterermittlung
Beteiligung
Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO)
Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit, Einverständnis, Zahlung, Anfechtung,
Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Einziehung von Kraftfahrzeugen
Fahrverbot
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
Formalverstöße - und Verfolgung
Das
Opportunitätsprinzip in der Alltagspraxis (Verfolgung und Ahndung zur
Stärkung der Gemeindekasse)
Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches Ermittlungsverhalten
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren
Verjährung
Kosten
und Auslagen
Wiederaufnahmeverfahren
Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind |
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|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
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Seminare „Ordnungswidrigkeitenrecht“ („Workshop-Seminare“)
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Im Seminar wird die beweistechnisch und
ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei
Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die
Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten
und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden damit
unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:
Ferner werden trainiert:
- Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen
Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,
- die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung,
die gerichtsichere Beweiserhebung,
- die Gestaltung der jeweils erforderlichen
Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161
Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des
Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und
Geschäftsräumen).
Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung
von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten
Einsprüche. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen
und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung,
KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
- Die
Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
- Die rechtlichen
Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit,
Vorwerfbarkeit)
- Abgrenzung zu
Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten
- Die Beweiserhebung
- Die
ermittlungstaktische Vorgehensweise
- Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ –
Buchführungs – und Belegprüfung
- Gestaltung der
erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
- Der Bußbescheid, der
Verfallbescheid
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen,
Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der
Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut
sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung,
Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Ermittlungstaktik –
Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? Oder besser:
Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?
Darf die Gemeinde
bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?
Wann darf ein
Bußgeldbescheid erlassen werden (Anfangsverdacht – hinreichender
Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)
Die Möglichkeiten
und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle
Keine Geldbuße
gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll,
prozessökonomisch?
Forderung der
Oberlandegerichte: Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte
Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse
abgeschöpft werden. Was tun?
Mehrere
Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – nur ein
Bußgeldbescheid (die prozessuale Tat und der Bußklageverbrauch)!
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
|
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis
des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der
Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen
erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Wider die optimale
Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als
Alternative?
Die Ermittlung
aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur
auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.
Ermitteln und
Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46
II OWiG, 170 StPO.
Verwertungsverbote
von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung
Das tatenlose
Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG
muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die
Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht
regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der
Rechtsprechung.
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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|
Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen
Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während
des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge,
Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt
und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Der Bußbescheid –
sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung
Die
Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen
Pflichtverteidiger
für das Bußverfahren? Vorteilhaft?
Unzufriedenheit mit
dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt
Die rechtlich
richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht
Strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der
Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der
obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies zu vermeiden
Kosten,
insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den
Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt
werden müssen
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
|
|
|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus
der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung -
gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen
erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und
besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als
Hüterin unserer
Wirtschaftsordnung -
Hüterin der Umwelt
-
Hüterin der legalen
Arbeitsplätze -
Hüterin der
Sonntags – und Nachtruhe -
Hüterin der
Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -
Hüterin des legalen
Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.
Die Bußgeldstelle:
Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu
können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen
Verfahren – im Vollstreckungsverfahren? |
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen
aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und
begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam
erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze
usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf
Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Die rechtlichen,
sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
Die Berechnung des
Vermögensvorteils
Die Schätzung des
Vermögensvorteils
Der gerichtssichere
Nachweis des Vermögensvorteils
Die
Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche
Der
Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der
Geldbuße |
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Verjährungsarten
Verjährungsunterbrechende Handlungen durch Bußgeldstelle und Gerichte
Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand
Wiederaufnahmeverfahren
Rechtsfolgen |
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
|
|
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Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Betretungsrechte
und Mitwirkungsrechte nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen –
Anfangsverdacht und seine rechtlichen Folgen
Durchsuchen und
Beschlagnahmen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nach der StPO
Sicherheitsleistung
und Zustellungsbevollmächtigte
Identitätsfeststellung
Rechte und
Pflichten bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
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Termine
|
|
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Form und Frist
Die Pflichten und
Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch
Wiedereinsetzung in
der vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist
Die
Einspruchsentscheidung
Die Wiederaufnahme
des Verfahrens nach Rechtskraft des Bußbescheids
Die Kosten - und
Auslagenentscheidung
|
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
|
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|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Das
Bußgeldverfahren und die gerichtlichen Anforderungen dafür – wer sie nicht
kennt, wird häufig scheitern
Vorbereitung der
Hauptverhandlung
Verhältnis Gericht
– Verwaltungsbehörde, vor, während, nach einer Hauptverhandlung
Beweisaufnahme
Abschluss des
gerichtlichen Verfahrens
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
|
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Falsche
Namensangabe
Unzulässiger Lärm
Belästigung der
Allgemeinheit
Grob anstößige und
belästigende Handlungen
Verbotene Ausübung
der Prostitution und die Werbung für Prostitution
Der Vollrausch
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
|
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Die Bedeutung des
Irrtums
Beweisrecht,
Bußgeldzumessungsgründe (Höhe des Bußgelds), Verjährung, Beteiligung an eine
Bußtat (Mittäterschaft, Gehilfenschaft, Anstiftung, Garantenstellung, für
die Schuldform (Vorsatz und Fahrlässigkeit)
Voraussetzungen des
Tatbestandsirrtums
Voraussetzungen des
Verbotsirrtums
Abgrenzung von
Tatbestands – und Verbotsirrtum
Beachtlicher
Irrtum: Anordnung des Verfalls?
Beteiligung an der
Bußtat anderer trotz eigenen oder fremden Irrtums
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
|
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Natürliche
Handlungseinheit
Rechtliche
Handlungseinheit
Bewertungseinheit
Dauerordnungswidrigkeit
„Klammerdelikte“
„Fortdauernde“ oder
„fortwährende“ Handlung Ersatz für die fortgesetzte Handlung?
Tateinheit
Tatmehrheit
Prozessuale Tat (§
264 StPO)
Zusammentreffen von
Ordnungswidrigkeit und Straftat und die Rechtsfolgen daraus
Voraussetzungen der
einzelnen Typen, Auswirkung auf den Erlass eines oder mehrere Bußbescheide,
Bußklageverbrauch beim Erlass nur eines Bußbescheides, Einfluss auf die Höhe
des Bußgeldes, die Höhe der Gewinnabschöpfung, der Verfallanordnung, der
Verjährung, die sachliche und örtliche Zuständigkeit der für die Ahndung
zuständigen Bußgeldstelle, die gemeinsame Begehung mehrerer Handlungen
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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|
Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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Seminare „Ordnungsrecht“
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Ziel des Seminars / Fortbildungsveranstaltung ist es,
die vorhandenen Fachkenntnisse im Lichte neuer Entwicklungen zielgerichtet
zu vertiefen und ihre Bedeutung für die praktische Arbeit in der Verwaltung
zu verdeutlichen.
Regelung des § 34c GewO:
Erlaubnispflicht - Versagungsgründe - Rücknahme und
Widerruf der Erlaubnis
SicherheitsleistungVersicherung - Buchführung
Informationspflicht -
Inseratensammlung Aufbewahrung
- Auskunft, Nachschau,
Pflichtprüfung - Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
- Bußgeld- und Strafvorschriften
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Erhaltung
der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und
kollektiver Art) - Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter
- Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die
nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag: Befugnisnormen,
allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen, spezielle, wie Identitätsfeststellung -
Durchsuchung - Verwertung
Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und
Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Zustandsverantwortliche -
Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
einschlägigen Fachgesetze |
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig? Welches
sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Das
Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige Grenzfälle anhand praktischer
Beispiele (insbesondere der Rechtsprechung) erörtern und erläutern.
Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff -
Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde - Handlungsgrundsätze und
Mittel zur Gefahrenabwehr
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Erhaltung
der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und
kollektiver Art) - Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter
- Öffentliche Ordnung -
Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung
„unbedingt verbindlich sind“
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag : Gefahr -
Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben -
Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht -
Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung
- Vorladung - Platzverweisung
(Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung
(Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung - Verwertung
- Herausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse
(Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher -
Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers -
Zustandsverantwortlicher -
Der Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der
frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen
Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der
Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
einschlägigen Fachgesetze |
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem
Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und
Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme
intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der Seminarteilnehmer
und der Rechtsprechung) entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Einschränkung
Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde
Handlungsgrundsätze
und Mittel zur Gefahrenabwehr
Schutzgüter des
Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Sicherheit
Dritter - Öffentliche Ordnung
Der Gefahrenbegriff
und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B. Erhebliche Gefahr -Gefahr
im Verzuge - Anscheinsgefahr
Befugnisnormen,
allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache,
Wohnungen) - Verwertung
Adressaten der
Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der
Zustandsverantwortliche - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und
ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
einschlägigen Fachgesetze |
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Ziel
der Fortbildungsveranstaltung ist es, die mit Handwerksrecht befassten
Dienstkräfte, mit den Rechts – und Verfahrensfrage vertraut zu machen,
auswählte praktische Probleme des Sachbearbeiter-Alltags zu erörtern und
durch praktische Beispiele (der Hörer und nach der Rechtsprechung) zu lösen
helfen.
Folgende Themen sind vorgesehen:
Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Voraussetzungen für die
Aufgabenerfüllung
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit
er z.B. Gefahr Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Dringende Gefahr
- Gefahr im Verzuge – Öffentliche Ordnung
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung
- Durchsuchung - Verwertung
Adressaten der Handlungsbefugnisse:
Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der Nichtverantwortliche
- Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
einschlägigen Fachgesetze |
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde helfen,
die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu
erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere Lösungen zu finden.
Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze und
Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite
Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der
Ordnungsbehörde –
Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Öffentliche Ordnung
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag: z. B. Gefahr
Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche
Gefahr - Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im
Verzuge – Anscheinsgefahr
Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -
Vorladung - Platzverweisung (Nicht
behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung
(Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme- VerwertungHerausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse
(Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher -
Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers -
Zustandsverantwortlicher
Der Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der
frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen
Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der
Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
|
|
II (Besonders auf die Praxis abgestellte Seminare)
Vorbemerkung für alle Seminarangebote: (Stand
Freitag, 10. Dezember 1999)
In der jeweiligen Ausschreibung sollte darauf hingewiesen
werden, dass die Hörer nach Möglichkeit sie interessierende Fälle mindestens 2
Wochen vor Seminarbeginn dem Seminarveranstalter einreichen sollten. Ferner
sollten die Teilnehmer gebeten werden bei der Anmeldung zu vermerken, auf
welchem Sachgebiet sie hauptsächlich Fallbeispiele erwarten (z.B.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Schwarzarbeit, Baumschutzsatzung,
Lebensmittelrecht, Baurecht, Abfallrecht, Gewerberecht, Immissionsschutzrecht,
Bußtaten nach dem OWiG)
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Im Seminar wird die beweistechnisch und
ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei
Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die
Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten
und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden damit
unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:
Ferner werden trainiert:
Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen
Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,
die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung, die
gerichtsichere Beweiserhebung,
die Gestaltung der jeweils erforderlichen Verfügungen
(z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161 Satz 2 StPO, an
andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des Betroffenen, des
Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und Geschäftsräumen).
Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung
von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten
Einsprüche. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25,
66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter
der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und
Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung,
KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Die Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
Die rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG
(Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)
Abgrenzung zu Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten
Die Beweiserhebung
Die ermittlungstaktische Vorgehensweise
Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ –
Buchführungs – und Belegprüfung
Gestaltung der erforderlichen Ermittlungsersuchen,
Anträge an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts – Vernehmung von
Betroffenen und Zeugen
Der Bußbescheid, der Verfallbescheid
·
Neue Rechtsprechung
·
Erfahrungsaustausch
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen,
Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der
Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut
sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung,
Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Ermittlungstaktik –
Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? An Amtsstelle laden?
Oder besser:
Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?
Darf die Gemeinde
bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?
Wann darf ein
Bußgeldbescheid erlassen werden?
(Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende
Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)
Die Möglichkeiten
und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle
Keine Geldbuße
gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll,
prozessökonomisch?
Forderung der
Oberlandegerichte: Gewinnabschöpfen! Wie,
Der rechtswidrig durch die Bußtat
erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der
Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?
·
Mehrere Ordnungswidrigkeiten,
mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – ein Bußbescheid sonst
Bußklageverbrauch?
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis
des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der
Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen
erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Wider die optimale
Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als
Alternative?
Die Ermittlung
aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur
auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.
Ermitteln und
Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46
II OWiG, 170 StPO.
Verwertungsverbote
von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung
Das tatenlose
Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG
muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die
Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht
regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der
Rechtsprechung.
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen
Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während
des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge,
Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt
und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Der Bußbescheid –
sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung
Die
Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen
Pflichtverteidiger
für das Bußverfahren? Vorteilhaft?
Unzufriedenheit mit
dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt
Die rechtlich
richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht
Strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der
Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der
obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies zu vermeiden
Kosten,
insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den
Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt
werden müssen
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, |
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus
der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung -
gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen
erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und
besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als
Hüterin unserer
Wirtschaftsordnung -
Hüterin der Umwelt
-
Hüterin der legalen
Arbeitsplätze -
Hüterin der
Sonntags – und Nachtruhe -
Hüterin der
Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -
Hüterin des legalen
Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.
Die Bußgeldstelle:
Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu
können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen
Verfahren – im Vollstreckungsverfahren?
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen
aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und
begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam
erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze
usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf
Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Die rechtlichen,
sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
Die Berechnung des
Vermögensvorteils
Die Schätzung des
Vermögensvorteils
Der gerichtssichere
Nachweis des Vermögensvorteils
Die
Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche
Der
Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der
Geldbuße
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Verjährungsarten
Verjährungsunterbrechende Handlungen durch Bußgeldstelle und Gerichte
Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand
Wiederaufnahmeverfahren
Rechtsfolgen
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Betretungsrechte
und Mitwirkungsrechte nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen –
Anfangsverdacht und seine rechtlichen Folgen
Durchsuchen und
Beschlagnahmen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nach der StPO
Sicherheitsleistung
und Zustellungsbevollmächtigte
Identitätsfeststellung
Rechte und
Pflichten bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Form und Frist
Die Pflichten und
Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch
Wiedereinsetzung in
der vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist
Die
Einspruchsentscheidung
Die Wiederaufnahme
des Verfahrens nach Rechtskraft des Bußbescheids
Die Kosten - und
Auslagenentscheidung
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Das
Bußgeldverfahren und die gerichtlichen Anforderungen dafür – wer sie nicht
kennt, wird häufig scheitern
Vorbereitung der
Hauptverhandlung
Verhältnis Gericht
– Verwaltungsbehörde, vor, während, nach einer Hauptverhandlung
Beweisaufnahme
Abschluss des
gerichtlichen Verfahrens
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Falsche
Namensangabe
Unzulässiger Lärm
Belästigung der
Allgemeinheit
Grob anstößige und
belästigende Handlungen
Verbotene Ausübung
der Prostitution und die Werbung für Prostitution
Der Vollrausch
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Die Bedeutung des
Irrtums
Beweisrecht,
Bußgeldzumessungsgründe (Höhe des Bußgelds), Verjährung, Beteiligung an eine
Bußtat (Mittäterschaft, Gehilfenschaft, Anstiftung, Garantenstellung, für
die Schuldform (Vorsatz und Fahrlässigkeit)
Voraussetzungen des
Tatbestandsirrtums
Voraussetzungen des
Verbotsirrtums
Abgrenzung von
Tatbestands – und Verbotsirrtum
Beachtlicher
Irrtum: Anordnung des Verfalls?
Beteiligung an der
Bußtat anderer trotz eigenen oder fremden Irrtums
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
|
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Natürliche
Handlungseinheit
Rechtliche
Handlungseinheit
Bewertungseinheit
Dauerordnungswidrigkeit
„Klammerdelikte“
„Fortdauernde“ oder „fortwährende“ Handlung
Ersatz für die fortgesetzte Handlung?
Tateinheit
Tatmehrheit
Prozessuale Tat (§ 264 StPO)
Zusammentreffen von Ordnungswidrigkeit und
Straftat und die Rechtsfolgen daraus
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
Voraussetzungen
der einzelnen Typen, Auswirkung auf den Erlass eines oder mehrere
Bußbescheide, Bußklageverbrauch beim Erlass nur eines Bußbescheides,
Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes, die Höhe der Gewinnabschöpfung, der
Verfallanordnung, der Verjährung, die sachliche und örtliche Zuständigkeit
der für die Ahndung zuständigen Bußgeldstelle, die gemeinsame Begehung
mehrerer Handlungen |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Seminare „Ordnungsrecht“
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Ziel des Seminars / Fortbildungsveranstaltung ist es,
die vorhandenen Fachkenntnisse im Lichte neuer Entwicklungen zielgerichtet
zu vertiefen und ihre Bedeutung für die praktische Arbeit in der Verwaltung
zu verdeutlichen.
Regelung des § 34c GewO:
Erlaubnispflicht - Versagungsgründe - Rücknahme und
Widerruf der Erlaubnis
SicherheitsleistungVersicherung - Buchführung
Informationspflicht - Inseratensammlung Aufbewahrung - Auskunft,
Nachschau, Pflichtprüfung - Rechte und Pflichten der an der Prüfung
Beteiligten - Bußgeld- und Strafvorschriften
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und
Gesundheit (individueller und kollektiver Art) - Staat und staatliche
Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung - Mindestbestand
ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich
sind“
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag: Befugnisnormen,
allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen, spezielle, wie Identitätsfeststellung -
Durchsuchung - Verwertung
Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und
Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Zustandsverantwortliche -
Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
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|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig? Welches
sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Das
Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige Grenzfälle anhand praktischer
Beispiele (insbesondere der Rechtsprechung) erörtern und erläutern.
Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff -
Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde - Handlungsgrundsätze und
Mittel zur Gefahrenabwehr
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und
Gesundheit (individueller und kollektiver Art) –
Staat und staatliche Einrichtungen
- Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener
Regeln, die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag : Gefahr -
Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben -
Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht -
Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung
- Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam -
Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung -
Verwertung - Herausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und
Ordnungspflichtige
):
Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher -
Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher
- Der Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der
frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen
Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
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Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem
Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und
Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme
intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der Seminarteilnehmer
und der Rechtsprechung) entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Einschränkung
Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde
Handlungsgrundsätze
und Mittel zur Gefahrenabwehr
Schutzgüter des
Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Sicherheit
Dritter - Öffentliche Ordnung
Der Gefahrenbegriff
und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B. Erhebliche Gefahr -Gefahr
im Verzuge - Anscheinsgefahr
Befugnisnormen,
allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache,
Wohnungen) - Verwertung
Adressaten der
Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der
Zustandsverantwortliche - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und
ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
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|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
|
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Ziel der Fortbildungsveranstaltung ist es, die mit
Handwerksrecht befassten Dienstkräfte, mit den Rechts – und Verfahrensfrage
vertraut zu machen, auswählte praktische Probleme des Sachbearbeiter-Alltags
zu erörtern und durch praktische Beispiele (der Hörer und nach der
Rechtsprechung) zu lösen helfen.
Folgende Themen sind vorgesehen:
Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden -
Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit
er z.B. Gefahr Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Dringende Gefahr
- Gefahr im Verzuge – Öffentliche Ordnung
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung
- Durchsuchung - Verwertung
Adressaten der Handlungsbefugnisse:
Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der Nichtverantwortliche
- Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
|
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde helfen,
die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu
erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere Lösungen zu finden.
Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze und
Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite
Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der
Ordnungsbehörde –
Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Öffentliche Ordnung
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag: z. B. Gefahr
Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche
Gefahr - Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im
Verzuge – Anscheinsgefahr
Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung
- Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam -
Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung –
Beschlagnahme- VerwertungHerausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und
Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers -
Zustandsverantwortlicher Der Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder
sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache
(noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche -
Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
·
Neue Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch
|
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG,
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis |
Themenschwerpunkte
|
10)
Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten
11)
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
·
Verwaltungsverfahren:
Verwertungsverbot für erlangte Beweismittel?
·
Bußgeldverfahren: Rechte und
Pflichten
12)
Ermittlungsziele
·
Einzeltat ermitteln und ahnden
·
Alle nicht verjährten Bußtaten
aufklären und ahnden
13)
Ermittlungstaktiken
·
Zeugen als Beweismittel
·
Betroffener als Beweismittel
·
Halter als Beweismittel
·
Geschäftsführer oder
Gesellschafter als Beweismittel
·
Unternehmen und ihre
„Vorsteher“
·
Verbandsgeldbuße
·
Verfall
14)
Anhörungsbogen als Beweisvernichter oder Vernehmung
15)
Ahndung
·
Zumessung der Geldbuße
·
Abschöpfung des
Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße
·
Verfall
16)
Erforderlich: Gerichtssicherheit der:
·
Beweise
·
Bescheide
17)
Mit dem Gericht geschickt umgehen
18)
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen
|
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
|
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und
Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar soll die Grundstrukturen des
erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat aufzuklären und den richtigen
Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben Goldenen Regeln".
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
13.Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen
14.Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und
Sachbeweise
15.Einstellung – hinreichender Tatverdacht
16.Bußgeldbescheid
17.Geldbuße, Abschöpfung des
wirtschaftlichen Vorteils, Bußgeldadressaten (natürliche und
„Unternehmens“-)Personen, Verfall
18.Erlaß des Bußbescheides – und kein
Verfahrensende
19.Gerichte und ihre unliebsamen
Entscheidungen
20.Die „Sieben goldenen Regeln des
Ermittlungserfolges:
¨
Denken wie der Täter,
¨
sinnreiche Skepsis,
¨
kombinieren.
¨
mehrgleisiges Denken,
¨
mit Planen zum Erfolg,
¨
methodisches Vorgehen ,
gerichtssicherer Beweis,
¨
durch Hypothesen der Wahrheit
auf die Spur kommen.
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
3 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO |
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|
Titel des Seminars |
Die
Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis |
Themenschwerpunkte
|
Nach den Wünschen der Teilnehmer des
Seminars können besondere Schwerpunkte gesetzt werden, es können sie
interessierende Fälle besprochen werden.
1)
Ermittlungsverfahren, Art und Umfang
2)
Bußgeld – und andere Bescheide
·
Rechtlicher und tatsächlicher
Inhalt
·
Adressierung und Zustellung
3)
Rechtsfolgeentscheidungen
·
Zumessungsgründe für die
Geldbuße
·
Abschöpfung des illegalen
Gewinns
·
Verfall des illegalen Gewinns
·
Geldbußen gegen juristische
Personen und Personengemeinschaften
4)
Unternehmer als Garant
5)
Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens
6)
Wege zum rechtskräftigen Bußbescheid
7)
Vom Umgang mit dem Gericht
8)
Neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Fehlerquellen im bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Die Ermittlungsbehörden müssen das konkrete Bußverfahren in rechtlich
zulässiger und gerichtssicherer Weise bearbeiten. Aber auch bei Gericht
anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne
jeglichen Rechte.
Als
Schwerpunkte sind vorgesehen:
Im bußrechtlichen Verfahren
schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung
des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:
Vermeiden von Fehlern:
7)
Bei der Verdachtsgewinnung
·
Alle nicht verjährten Bußtaten
aufklären
·
Ermittlung der
Bußgeldzumessungsgründe
·
Ermittlung des rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteils
·
Berechnung bzw. Schätzen des
Vermögensvorteils
8)
Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren
·
durch den Sachbearbeiter der
Bußgeldstelle,
·
bei Ermittlungsersuchen an die
Polizei,
·
bei eigener
Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von
Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der
Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit Wirtschaftsbußtätern und
Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
·
Bei der Suche nach
Sachbeweismitteln und deren Bewertung
·
Bei der Auswahl des
„richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche Person oder Unternehmen – oder
Verfallbescheid?)
9)
Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide:
¨
Zusammenarbeit mit dem
Verteidiger
¨
Zusammenarbeit mit der
Staatsanwaltschaft und Gericht
¨
Hilfestellung für das Gericht
(Ermittlungs- und Spruchrichter).
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
Themenschwerpunkte
|
12.Voraussetzungen der Ahndung
¨
Zuständigkeit: örtlich,
sachlich – nicht örtlich, nicht sachlich
13.Handlungs‑ und Konkurrenzlehre
(Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),
14.Garantenstellung, Garantenpflicht
(Halter, Unternehmer, Gewerbetreibender)
15.Fahrlässigkeitsdelikte
16.Teilnahme (Beteiligung)
17.Aufsichtspflichtverletzung als
Sonderbußnorm
18.Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und
anderen Gesetzen:
¨
Geldbuße, Gewinnabschöpfung,
Verfall
19.Tatbestandsirrtum,
20.Verbotsirrtum,
21.Verjährung:
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Vollstreckungsverjährung
22. Besondere Probleme, neue
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil
II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit |
Themenschwerpunkte
|
11.
Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens – Beginn des
Bußverfahrens
12. Art und
Umfang des Ermittlungsverfahrens
¨
Verkehrsordnungswidrigkeiten
¨
andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Hilfsorgan Polizei
¨
Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen
¨
Durchsuchung und Beschlagnahme
¨
Zeugenvernehmung
¨
Betroffenenvernehmung
¨
Beweismittelkiller: Anhörungsbogen
13.
Gerichtsicherer Bußbescheid
14. Ahndung:
¨
Zumessungstatsachen der Geldbuße
¨
wirtschaftlicher Vorteil
¨
Verfall
15. Wirkung des
Bußbescheids
¨
Einspruch
¨
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
¨
Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen
¨
Der rechtswidrige Bußbescheid
¨
Wiederaufnahme des Verfahrens
16. die
Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche
Verfahren,
17. Rechte und
Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und vor Gerichte
18.
Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
Themenschwerpunkte
|
23.Voraussetzungen der Ahndung
¨
Zuständigkeit: örtlich,
sachlich – nicht örtlich, nicht sachlich
24.Handlungs‑ und Konkurrenzlehre
(Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),
25.Garantenstellung, Garantenpflicht
(Halter, Unternehmer, Gewerbetreibender)
26.Fahrlässigkeitsdelikte
27.Teilnahme (Beteiligung)
28.Aufsichtspflichtverletzung als
Sonderbußnorm
29.Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und
anderen Gesetzen:
¨
Geldbuße, Gewinnabschöpfung,
Verfall
30.Tatbestandsirrtum,
31.Verbotsirrtum,
32.Verjährung:
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Vollstreckungsverjährung
33. Besondere Probleme, neue
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
1 Tag |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil
II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit |
Themenschwerpunkte
|
19.
Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens – Beginn des
Bußverfahrens
20. Art und
Umfang des Ermittlungsverfahrens
¨
Verkehrsordnungswidrigkeiten
¨
andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Hilfsorgan Polizei
¨
Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen
¨
Durchsuchung und Beschlagnahme
¨
Zeugenvernehmung
¨
Betroffenenvernehmung
¨
Beweismittelkiller: Anhörungsbogen
21.
Gerichtsicherer Bußbescheid
22. Ahndung:
¨
Zumessungstatsachen der Geldbuße
¨
wirtschaftlicher Vorteil
¨
Verfall
23. Wirkung des
Bußbescheids
¨
Einspruch
¨
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
¨
Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen
¨
Der rechtswidrige Bußbescheid
¨
Wiederaufnahme des Verfahrens
24. die
Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche
Verfahren,
25. Rechte und
Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und vor Gerichte
26.
Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen im
Umweltbereich |
Themenschwerpunkte
|
1.
Verwaltungs – Bußverfahren:
¨
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht)
¨
Rechtsfolgen daraus „soweit der Tatverdacht reicht“
¨
Aufklärungspflicht aller nichtverjähren Bußtaten
¨
Abhängigkeit des Bußverfahren von verwaltungsrechtlichen
Vorfragen
¨
Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten
¨
Garantenstellung von Amtsträgern
¨
Beteiligung und unechtes Unterlassungsdelikt – auch von
Amtsträgern
¨
Die beachtlichen Irrtümer im Bußrecht
2.
Ermittlungsverfahren
¨
Ohne Durchsuchung Aufklärung selten möglich
¨
Zeugen – und Betroffenenvernehmung; Anhörungsbogen als
„Beweiskiller“
¨
Firmenbuchführung unentbehrliches Beweismittel
3.
Bußbescheid, sein Inhalt, seine Zustellung
¨
Einspruch - neue Entscheidung, neue Ermittlungen
¨
Rechtskraftwirkung
¨
Rechtskräftiger, aber rechtswidriger Bußbescheid
¨
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
¨
Wiederaufnahmeverfahren
4.
Rechtsfolgen:
¨
Zumessungstatsachen
¨
Abschöpfungszwang des rechtswidrigen wirtschaftlichen Vorteils
¨
Verfall
¨
Einziehung von Gegenständen
1.
Bußklageverbrauch
¨
Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO
¨
Bedeutung der örtlichen und sachlichen Unzuständigkeit
2.
Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt
sind |
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen
Lehrmethode:
Vortrag, Diskussion, Fallbesprechungen
.
|
OWiG, StPO, Umweltvorschriften
Ziele der Veranstaltung:
Ermittlungsbeamte und Bußgeldsachbearbeiter sollen die rechtlichen
Möglichkeiten der (gerichtssicheren) Aufklärung, der Beweiserhebung der
Ahndung und die herausragende Stellung der Bußgeldstellen bei Umweltdelikten
noch näher gebracht werden. |
|
|
Titel des Seminars |
Die Haftung für Steuern und Bußgelder |
Themenschwerpunkte
|
Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen
(z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales
Abgabengesetz, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
Haftung natürlicher Personen:
Täter, Mittäter und einer Steuerstraftat
Beteiligte nach § 14 OWiG
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von
Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und
Personenvereinigungen, insbesondere: von
Gesellschafter der OHG, KG, Stille
Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft
Haftung der Gesellschafter der
BGB‑Gesellschaft
Die Durchgriffshaftung bei der GmbH
Haftung im Konkursverfahren
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei
Erben und Unternehmenserwerbern
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und
andere Sicherungsmöglichkeiten,Vollstreckungsmöglichkeitennach dem
Anfechtungsgesetz‑
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Steuerämter und
Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und HGB
|
|
|
Titel des Seminars |
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und
Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird die
materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird
aufgezeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die
festzusetzenden Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten (Geldbußen,
Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die Zustellung und die
Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden
Schwerpunkte
3.
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht als
Verfahrensstart)
¨
Straftaten /
Ordnungswidrigkeiten
¨
SchwArbG verdrängt andere
Gesetze
¨
Bußtat: Schwarzarbeit; die
Auffangnormen
¨
Die Auftraggeber: Mittäter,
Gehilfen oder Opfer?
4.
Beweisführung:
¨
Personalbeweis und Sachbeweis
(insbesondere die Buchführung)
¨
Durchsuchung, Beschlagnahme
¨
Vernehmung von Zeugen,
Betroffenen
¨
Anhörungsbogen als
„Beweiskiller“
¨
Aufklärungzwang aller
Bußtaten, soweit nicht verjährt
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
5.
Rechtsfolgen:
¨
Geldbuße, Einziehung,
Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern und Unternehmen
¨
Zustellung und Vollstreckung
von Bescheiden
¨
Inhalt,
Zustellung, Gerichtssicherheits. Müller pp S.
203 x des Buß – und anderer Bescheide
¨
Kosten und Auslagen
(Reisekosten der Ermittler – Verfahrenskosten?)
6.
Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG,
AFG, RVO, GewO, BGB, HGB |
|
|
Titel des Seminars |
Ermittlung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und Personengesellschaften
(einschließlich GbR) |
Themenschwerpunkte
|
Den konkreten Bußtäter zu
überführen und seine bußbaren Handlungen gerichtssicher nachzuweisen ist
oft schwierig. Die §§ 29a und 30 OWiG erlauben es den Verfolgungsbehörde
mit eingeschränkten Beweisen Geldbußen zu verhängen und rechtswidrige
Vermögensvorteilen abzuschöpfen.
Schwerpunkte:
¨
Unternehmensformen,
¨
Betriebsbezogene Pflichten
¨
Unternehmensverantwortliche
(§§ 9, 14 OWiG)
¨
Selbständige und
unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens
¨
Verbandsgeldbuße nach § 30
OWiG
¨
Die Aufsichtspflichtverletzung
nach § 130 OWiG
¨
Andere Nebenfolgen
¨
Selbständige Anordnung von
Rechtsfolgen
¨
Wechsel der Unternehmensform
¨
Zustellung und Vollstreckung
von Bescheiden
Sonderprobleme und neue
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
|
|
Titel des Seminars |
Lebensmittelrecht
und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
1.
Buß - und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und
Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG)
2.
Ahndungskatalog des LFBG
3.
Beweisprobleme
4.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
5.
Ermittlung und Ahndung
·
Fallgestaltung und Lösungen in
der Alltagspraxis
6.
Fallbesprechungen
7.
Gerichtsentscheidungen
8.
Ordnungswidrigkeiten
9.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
·
Fallgestaltung und Lösungen in
der Alltagspraxis
10.Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen
·
Fallgestaltung und Lösungen in
der Alltagspraxis
11.Beweisprobleme
·
Fallgestaltung und Lösungen in
der Alltagspraxis
12.Ermittlung und Ahndung
·
Fallgestaltungen und Lösungen
in der Alltagspraxi
13.Gewinnabschöpfung als gesetzliche
Forderung und Unterstützung des Wettbewerbs
·
Fallgestaltungen und Lösungen
in der Alltagspraxis
14.Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im
Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren
·
Fallgestaltungen und Lösungen
in der Alltagspraxis
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsbehörden, der
Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO und LMBG |
|
|
Titel des Seminars |
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Themenschwerpunkte
|
Schwerpunkte :
Täterermittlung, Halter als Täter
Beteiligung als Beweiserleichterung
Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat
i.S. § 264 StPO)
Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit,
Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)
Gewinnabschöpfung bei
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Fahrverbot
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von
Betroffenen und Zeugen
Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches
Ermittlungsverhalten
Verjährung
Kosten und Auslagen (Tagegelder,
Reisekosten, Dienstwagen)
Zwischenverfahren
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wiederaufnahmeverfahren
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde
auf das gerichtliche Verfahren
Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete,
die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut
sind |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
|
|
Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das
Baurecht |
Themenschwerpunkte
|
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
Geschützte Rechtsgüter
Beweisfragen
Ahndbarkeit durch Unterlassen
Abhängigkeit von verwaltungsrechtliche
Entscheidungen
Die Verantwortung von Amtsträgern
Angemessene Ahndungen
Neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, StGB und baurechtliche
Vorschriften
|
|
|
Titel des Seminars |
Der gerichtssichere
Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen |
Themenschwerpunkte
|
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und
wahrheitsgemäßen Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor
Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑
und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht |
Themenschwerpunkte
|
Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im
Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber auch so viele
Fehler, leider oft auch zu Lasten des Betroffenen, gemacht wie bei der
Aufklärung einer Bußtat durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis
müssen die Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und möglichen
Sachbeweis haben
Die Bedeutung des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahrens für die gerichtliche Entscheidung
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und
wahrheitsgemäßen Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor
Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑
und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ermittlungen, Beweisführung,
Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im
Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Die erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen
und Zeugen,
Erkennen von Lügen und wahrheitsgemäßen
Aussagen von Betroffenen und Zeugen
Das Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum
„Deutschaufsatz“
Das Geständnisprotokoll
Anforderungen an die (gerichtssichere)
Beweisführung
Ursachen von anscheinend unberechtigten
Einstellungen und Herabsetzung von Bußgeldern durch Amtsgerichte
Die Möglichkeiten der Einwirkung durch die
Verwaltungsbehörden auf die gerichtlichen Entscheidungen
Beispiele aus der Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑
und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ordnungs – und sicherheitsbehördliche
Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Verwaltungsbehörden haben eine janusköpfige
Machtposition: Sie sind Verwaltungsbehörde, wenn sie ihre Pflichten und
Rechte in verkehrsrechtlicher und wirtschaftsverwaltungsrechtlicher
wahrnehmen und sie sind Justizbehörde, wenn sie nach dem OWiG und der StPO
vorgehen. Aus dieser Doppelfunktion können sich – oft unerkannt – praktische
und rechtlich Probleme ergeben
Ø
Zum Beispiel: Bauordnungsrecht
1.
Aufgaben und Befugnisse
2.
Handlungsgrundsätze
3.
Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)
Ø
Zum Beispiel:
Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)
1.
Aufgaben und Befugnisse nach Verwaltungsrecht:
¨
Betretungs –und
Einsichtsrechte
¨
Auskunftsrechte
¨
Durchsuchungen, andere
Duldungspflichten, Probeentnahmen
¨
Rechte des Pflichtigen
Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag
und Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze: OBG, GewO,
Umweltschutzvorschriften, baurechtliche Vorschriften, Vollstreckungsgesetz,
OWiG, StPO) |
|
|
Titel des Seminars |
Personal‑ und
Sachbeweis |
Themenschwerpunkte
|
Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im
Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber auch so viele
Fehler, leider oft auch zu Lasten des Betroffenen, gemacht wie bei der
Aufklärung einer Bußtat durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis
müssen die Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und möglichen
Sachbeweis haben
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Die Ermittlungsbefugnisse der
"Bußgeldstellen"
Ermittlungs‑ und Vernehmungsbeamte vor
Gericht
Schweigerecht der Behördenbediensteten
Informationspflicht zur Vermeidung von
Falschaussagen
Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörde
nach §§ 46 OWiG, 161 StPO
Die Rechte der Verwaltungsbehörde im
staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren.
Neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der
Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar behandelt anhand der
Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre materielle und
verfahrensrechtliche.
Ahndung bei „sachfremden“ Bußtaten
Aufklärungspflichten nach Einspruch
Beteiligung an Verkehrsbußtaten (Mittäter,
Anstifter, Gehilfen)
Bußklageverbrauch
Fahrverbot
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsbußtaten?
Halter-Täter-Ermittlungen
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit,
Dauerbußtat, Klammerwirkung
Irrtum im Straßenverkehrsrecht
Lichtbilder als Identifizierung, Rotlicht im
Straßenverkehr
Verjährung
Verwarnungsverfahren
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von
Betroffenen, Zeugen und Sachverständigen
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde
auf das gerichtliche Verfahren
Kosten und Auslagen
Wiederaufnahmeverfahren
Mit Fallbeispielen und
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
3 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter,
Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
|
|
Titel des Seminars |
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung |
Themenschwerpunkte
|
Das
Seminar behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre
materielle und verfahrensrechtliche Problemfälle,
¨
Anfangsverdacht
¨
Halter und Täter
¨
Zeuge als Aufklärunghilfe
¨
Beteiligung als
Beweiserleichterung
¨
Anhörungsbogen und seine
Bedeutung
¨
Lichtbilder als
Identifizierung
¨
Bußklageverbrauch und die
örtliche und sachliche Unzuständigkeit
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Fahrverbot
¨
hinreichender Tatverdacht und
gerichtssicherer Beweis
¨
Gewinnabschöpfung auch bei
Verkehrsbußtaten
¨
Handlungseinheit, Tateinheit,
Tatmehrheit, Dauerbußtat, Klammerwirkung, Tat im prozessualen Sinn
¨
Irrtümer im
Straßenverkehrsrecht
¨
Aufklärungspflichten nach
Einspruch
¨
Verwarnungsgeldverfahren
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
StVG, StVO, StVZO, StGB, OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Verwaltungs - und
Bußgeldverfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede |
Themenschwerpunkte
|
Die Verwaltungsbehörden haben zwei
grundsätzlich verschiedene Aufgaben zu bewältigen: Sie haben nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen die Pflicht, Unternehmen zu beaufsichtigen,
für die Einhaltung der Rechtsvorschrifen zu sorgen. Dann gelten das
Ordnungswidrigkeitengesetz und die Strafprozeßordnung nicht.
Besteht jedoch der Tatverdacht, daß im Unternehmen Ordnungswidrigkeiten
begangen worden sind, dann gelten grundsätzlich nur das OWiG und
die StPO. Die Rechte der Verwaltungsbehörde nach den jeweiligen
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen gelten nur noch in Ausnahmefällen.
Schwerpunkte:
1.
Übersicht Polizei - und Ordnungsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht)
¨
Auskunftspflichten
(Pflichtiger und Dritter)
¨
Mitwirkungspflichten
(Pflichtiger und Dritter)
¨
Auskunftsverweigerung
(Pflichtiger und Dritter)
¨
Betretungsrecht
¨
Verweigerung der Mitwirkung
(Pflichtiger und Dritter)
2.
Bußgeldverfahren
¨
Schaltstelle: Anfangsverdacht
¨
Betroffenen-Aussage
¨
Zeugenaussage (Zeugen nach §§
52, 55 OWiG, Auskunftspflichtige nach Wirtschaftsverwaltungsgesetzen)
¨
Sachverständige, Mitwirkung
anderer Behörden
¨
Beweisverwertungsverbote,
Beweiserhebungsverbote
¨
Durchsuchung, Beschlagnahme
3.
Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, VerwVollstreckG |
|
|
Titel des Seminars |
Die Pflicht der
Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen), illegale Gewinne von Bußtäter und
Unternehmen abzuschöpfen |
Themenschwerpunkte
|
Aufklärung und Ahndung von bußbaren
Handlungen nach:
1.
dem Abfallrecht
2.
dem Baurecht
3.
dem Fahrpersonalgesetz
4.
dem Gewerbesteuerrecht
5.
dem Kommunalen Abgabenrecht
6.
dem Lebensmittelrecht
7.
dem Straßenverkehrsrecht
8.
dem Wasserrecht
9.
der Gewerbeordnung
10.Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung
11.der Einziehung von Fahrzeugen und anderen
Gegenständen
12.der Anordnung des dinglichen Arrestes
13.Berechnen und Schätzen des
Vermögensvorteils: Der Zwang zur Entscheidung
14.Beispiele aus der Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsbehörden, der
Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG StPO, die oben genannten Gesetze |
|
|
Titel des Seminars |
Die
unterschiedlichen Eingriffsrechte im Steuerverfahren, im Ordnungsverfahren,
im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und im Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
Die Anhörung von Steuerpflichtigen,
Auskunftspersonen, Zeugen, Betroffenen, Schuldnern und Drittschuldnern,
Störern
Die Durchsuchung von
Wohnung und Geschäftsräumen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen, dem
OWiG und StPO, KAG, AO, VwVG und ZPO
Die Sicherstellung und Beschlagnahme von
Beweismitteln, Einziehungs‑, Verfallsgegenstände Vollstreckungsgegenständen,
gefährlichen Gegenständen
Festnahme von Störern, Zeugen und
Betroffenen
Abgrenzung zu
Wirtschaftsverwaltungsvorschriften
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungs‑ und
Steuerämter, Außendienstmitarbeiter, Vollziehungsbeamten |
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gewerbeordnung, LFBG, OWiG, StPO, OBG,
landesspezifische Polizeigesetze und VwVG und ZPO |
|
|
Titel des Seminars |
Gewerberecht und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Ø
Gewerberecht
1.
Aufgaben und Befugnisse
2.
Handlungsgrundsätze
3.
Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)
4.
§§ 15 und 35 GewO
5.
Verantwortlichkeiten
6.
Besonderheiten
17.
Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag und Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze: OBG, GewO, Vollstreckungsgesetz,
OWiG, StPO) |
|
|
Titel des Seminars |
Gewinnabschöpfung bei Bußtataten |
Themenschwerpunkte
|
Gesetz und Rechtsprechung verlangen, daß die
Mindestgeldbuße bei Wirtschaftsordnungswidrigkeiten der durch die
Bußtat erlangte Gewinn ist. Zu ermitteln ist ferner nicht die einzelne,
zufällig entdeckte bußbare Handlung, sondern das gesamte, im nichtverjährten
Zeitraum bußbare Verhalten des Verdächtigen, also alle nicht verjährten
Bußtaten.
Schwerpunkte:
Gewinnabschöpfung bei natürlichen,
juristischen Personen und Personenvereinigungen,
Verfall (§ 29a OWiG),
Ermitteln und Beweisen des rechtswidrigen
Vermögensvorteils,
Schätzen und Berechnen,
an praktischen Beispielen auf der Grundlage
von Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Handels - und
Gesellschaftsrecht im Zusammhang mit der Gewerbeordnung und anderer
Wirtschaftsverwaltungsgesetze |
Themenschwerpunkte
|
Verwaltungsbedienstete, zu deren
Wirkungskreis die Ausseinandersetzung mit wirtschaftlichen Unternehmen
gehören, müssen als notwendiges Rüstzeug handels - und
gesellschaftsrechtliche Kenntnisse haben.
Die Themen werden anhand von Fällen aus
der Praxis behandelt.
Schwerpunkte‘:
Gewerbe
Unternehmensformen (OHG, GbR, KG, GmbH und
andere)
Buchführung, Bilanzen
Unternehmensverantwortliche
Überwachungsrechte und Überwachungspflichten
der Behörden (Betretungsrechte, Auskunfsrechte, Einsichtsrechte)
Selbständigen und unselbständige
Hilfspersonen eines Unternehmens
Haftungsfragen bei Unternehmerwechsel
Haftung der
Unternehmen und / oder der Unternehmer, leitenden Angestellten und anderer
Arbeitnehmer bei Bußtaten (Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall, Einziehung)
Mit Fallbeispielen und
Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
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Titel des Seminars |
Handlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht |
Themenschwerpunkte
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Ø
Natürliche Handlungseinheit
Ø
Rechtliche Handlungseinheit
-
Dauerdelikt
-
Besonderheiten des Dauerdelikts
-
Bewertungseinheit ein Ersatz für die fortgesetzte Handlung
Ø
Mehrere Beteiligte an den
Handlungen
Ø
Tateinheit
Ø
gleichartige
Ø
ungleichartige
Ø
Tatmehrheit
Ø
Verbindung mehrerer Bußtaten,
Klammerwirkung, Natürliche Betrachtungsweise
Ø
Zusammentreffen von Bußtat und
Straftat
Ø
Die „Tat“ im prozessualen
Sinn, Problem des Bußklageverbrauchs
Ø
Der Tatkomplex
-
Aufklärungspflicht des gesamten nichtverjährten bußbaren Verhaltens
Ø
Besonderheit bei § 30 OWiG bei
Ahndung gegen die natürliche Person und der JP/PV
Ø
Begrenzung der
Aufklärungspflichten (§§ 46 Abs. 2 OWiG, 154 ff StPO)
Ø
Beispiele und Übungen aus dem
Rechtsalltag und Rechtsprechung
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze: OWiG, StPO) |
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Titel des Seminars |
Irrtum – Beweisen – Ahnden |
Themenschwerpunkte
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Ø
Aufbau der Bußtat
Ø
Tatbestandsirrtum
Ø
Tatbestandsmerkmale
Ø
Bedingung der Ahndung
Ø
Verbotsirrtum
Ø
Vorwerfbarkeit
Ø
Fehlendes Unrechtsbewußsein
Ø
Vermeidbarer Verbotsirrtum
Ø
Pflichten des Irrenden
Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag
und Rechtsprechung |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze: OWiG, StPO) |
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(mit praktischen Übungen) oder
Kaufmännisches Rechnungswesen mit elektronischer
Datenverarbeitung im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
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Titel des Seminars |
Kaufmännische
Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung
im Verwaltungs - und Bußgeldverfahren
(mit praktischen Übungen) |
Themenschwerpunkte
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Wer Unternehmen auf die Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften zu überwachen hat, wer steuerliche Stundung zu
gewähren, wer Wirtschaftsbußtaten aufzuklären und zu ahnden hat, kann
seinen gesetzlichen Auftrag nur optimal erfüllen, wenn er kaufmännische
Bücher, Bilanzen Gewinn - und Verlustrechnungen, Kostenrechnungen verstehen
und überprüfen kann.
Schwerpunkte:
Bedeutung der
kaufmännischen Buchführung für die Alltagspraxis in der Kommunalverwaltung,
Buchführung, Inventur, Inventar,
Bilanzanalyse und
Kritik des Jahresabschlusses, insbesondere
von Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung
Kostenstellenrechnung (mit
Betriebsabrechnungsbogen BAB),
Kalkulation
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 mal 3 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungs‑ und
Steuerämter, Außendienstmitarbeiter, Vollziehungsbeamten |
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Bemerkungen |
HGB, AO |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
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Titel des Seminars
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Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte) |
Themenschwerpunkte
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Anfangsverdacht und die Folgen
Stellung, Rechte, Pflichten der Verwaltungsbehörde
Ziele des Bußgeldverfahrens
Rechtsfrieden
Gewinnabschöpfung
Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts
Rechte
Polizei als Hilfsorgan
Vernehmungen von Betroffenen und Zeugen
Sachverständige
Ermittlungsrichter und Spruchrichter
Aufklärung aller nichtverjährten Handlungen
Pflicht zur Gewinnabschöpfung
Bußgeld – und Verfallbescheid
Gegen Täter
Gegen Unternehmen
Verfallbescheid
Rechtsstellung der Verwaltungsbehörde nach Abgabe an
Staatsanwaltschaft
Konkurrenzen
Tateinheit, Tatmehrheit, prozessuale Tat
Sachliche und örtliche Zuständigkeit
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl
Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123
Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51
oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
X
Tafel
X
Tageslichtschreiber
X
Videorecorder
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Zielgruppe:
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Führungskräfte der
Bußgeldstellen / Rechtsämter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum
Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
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Titel des Seminars |
Wenn Gerichte zu
viele Bußgeldverfahren einstellen oder die von der Verwaltungsbehörde
verhängten Bußgelder mindern
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Themenschwerpunkte
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1.
Die Zusammenarbeit von Verwaltung, Staatsanwaltschaft und Gerichten
im Bußgeldverfahren,
2.
die Möglichkeit der Verwaltung auf das gerichtliche Verfahren Einfluß
zu nehmen,
3.
die routinierte Vermeidung von gerichtlichen Bußgeldverfahren
Mögliche Ursachen mißliebiger
Gerichtsentscheidungen: Unvollständige Ermittlungen, unvollständige
Bußgeldzumessungstatsachen, Mißverhältnis zwischen Bußgeldhöhe und
nachträglichem Ermittlungsaufwand
Mit Fallbeispielen und
neuen Gerichtsentscheidungen .
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
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Titel des Seminars |
Zustellung und
Vollstreckung von Bußgeld-, Verfall- und Einziehungsbescheiden im In - und
Ausland |
Themenschwerpunkte
|
Adressierung, Zustellung von Bescheiden
nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz im In - und Ausland bereiten oft
rechtliche Schwierigkeiten. Das Seminar befaßt sich mit den rechtlichen
Lösungen der Alltagsschwierigkeiten.
Schwerpunkte
Voraussetzungen der Vollstreckung
Vollstreckung der Geldbuße (Vollstreckung in
das bewegliche und unbewegliche Vermögen, Vollstreckung in Forderungen)
Vollstreckung der Nebenfolgen
Verwertung
Erzwingungshaft
Nachträgliche Entscheidungen über Einziehung
und Verfall
Vorläufige Sicherung der Rechtsfolgen (z.B.
Beschlagnahme, Dinglicher Arrest)
Vollstreckungshilfen im In - und Ausland
Verjährung
Rechtswidrige, aber rechtskräftige
Entscheidungen
Gnadenerweis
Mit Fallbeispielen und
Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsämter,
Vollstreckungsabteilungen |
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|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, ZPO
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Titel des Seminars |
Pflegeversicherung und
Ordnungswidrigkeitenrecht |
Themenschwerpunkte
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·
Abgrenzung Verwaltungsrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
·
Bußgeldtatbestände
·
Abschlußzwang
·
Meldepflichten
·
Auskunftspflichten
·
Vorlage von Unterlagen
·
Verzögerte Zahlung
·
Gerichtssicherer Beweis
·
Sachbeweise
·
Zeugenbeweis
·
Betroffenenvernehmung (Betroffenenanhörung)
·
Tatbestandsirrtum
·
Verbotsirrtum
·
Konkurrenzen
·
Beschlagnahme
·
Bußgeldbescheid
·
Bußgeldzumessung
·
Einspruchsverfahren
·
Gerichtliches Verfahren
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, Pflegeversicherungsgesetz |
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung |
Themenschwerpunkte
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Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“
2.
Bußgeldtatbestände der Baumschutzsatzung
3.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale
4.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale
5.
Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über Rechtsvorschriften
6.
Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen Genehmigungsverfahrens
7.
Reichweite und Ende der Rechte nach der Baumschutzsatzung
8.
Einschaltung von Dritten
9.
Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht
10.
Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen
11.
Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die
Bußtat erlangen Vermögensvorteils
12.
Zumessungstatsachen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter
Außendienstmitarbeiter |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Baumschutzsatzung, OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Das Bußgeldverfahren
(Formvorschriften) und ihre Umsetzung in der Praxis |
Themenschwerpunkte
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Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.
(Aktenmäßige) Einleitung gegen bekannte und unbekannte Verdächtige
2.
Beim „einfachen Verdacht“ (= „Anfangsverdacht“): Durchsuchung,
Beschlagnahme beim „Verdächtigen“
3.
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
4.
Verjährungsunterbrechungshandlungen
5.
Erlaß des Bußgeldbescheids erst bei „hinreichendem Verdacht“
6.
Der fehlerfreie Bußgeldbescheid, Gewinn-Abschöpfungsbescheid,
Verfallbescheid (Adressierung und Zustellung)
7.
Bußgeldbescheide gegen Einzelunternehmen, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co
KG, Vereine – auch gegen GbR nach dem neuen HGB?
8.
Der rechtliche Zwang, bei tatmehrheitlich begangenen Bußtaten einen
einzigen Bußbescheid – auch bei sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit –
zu erlassen
9.
Das Einspruchsverfahren
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
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Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter,
Außendienstmitarbeiter |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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|
Titel
des Seminars |
Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer
Behörden |
Themenschwerpunkte
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1.
Abgrenzung der Rechte nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften
(z.B. Betreten von Grundstücken, Auskunftsrechte, Einsichtsrecht in
Unterlagen, Mitwirkungspflicht des Pflichtigen) und den Rechten nach dem
Entstehen des „einfachen Tatverdachts“ (= Anfangsverdacht) nach §§ 46 II
OWiG in Verbindung mit § 152 II StPO – Problem: Was tun, wenn der Verdacht
auf Bußtat(en) vorliegt, aber durch die Bußtat auch Gefahren für die
geschützten Rechtsgüter bestehen?
2.
Rechtspflicht: Alle nicht verjährten Bußtaten aufzuklären und zu
ahnden
3.
Rechtspflicht, den durch die Bußtat(en) erlangten wirtschaftlichen
Vorteil durch „Gewinnabschöpfung“ (als Teil des Bußgeldes) oder durch einen
„Verfallbescheid“ abzuschöpfen.
4.
Gefahren für Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte, durch
„Nichtverfolgen bzw. Nichtahnden“ von Ordnungswidrigkeiten, sich selbst an
der Bußtat(en) zu beteiligen (§§ 8, 14 OWiG) oder sich gar strafbar zu
machen (§§ 13, 27 StGB) anhand von Gerichtsurteilen – Rechtsunkenntnis
schützt vor Strafe nicht (nicht entschuldbarer Verbotsirrtum).
5.
Der Bußgeldbescheid: Seine Form, seine rechtliche Zulässigkeit,
Bußbescheide gegen Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen (mit Sonderfall:
GbR)
6.
Das gerichtliche Verfahren, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem
Ermittlungsrichter und dem Spruchrichter bei den Amtsgerichten sowie die
Pflicht, eine einheitliche Rechtsprechung im Landgerichtsbezirk
herbeizuführen, wenn Amtsrichter nach Meinung der Verwaltungsbehörde zu
häufig unberechtigt Verfahren einstellen oder die Geldbuße in unangemessener
Weise herabsetzen.
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Leitung des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
1 oder
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Außendienstmitarbeiter |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO. Zweckmäßig: |
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|
Titel des Seminars |
Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“
2.
Bußgeldtatbestände des Wasserhaushaltsgesetzes
3.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale
4.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale
5.
Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über Rechtsvorschriften
6.
Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen Genehmigungsverfahrens
7.
Reichweite und Ende der Rechte nach dem WHG
8.
Einschaltung von Dritten
9.
Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht
10.
Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen
11.
Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die
Bußtat erlangen Vermögensvorteils
12.
Zumessungstatsachen |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter
Außendienstmitarbeiter |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Baumschutzsatzung, OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Ordnungs – und sicherheitsbehördliche
Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
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Zum Beispiel:
Ø
Bauordnungsrecht
4.
Aufgaben und Befugnisse
5.
Handlungsgrundsätze
6.
Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)
Ø
Immissionsschutzrecht,
Abfallrecht, Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)
1.
Aufgaben und Befugnisse
2.
Handlungsgrundsätze
3.
Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)
4.
Verantwortlichkeiten
5.
Besonderheiten
Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag
und Rechtsprechung
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung |
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|
Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze: OBG, GewO,
Umweltschutzvorschriften, baurechtliche Vorschriften, Vollstreckungsgesetz,
OWiG, StPO) |
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