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Hundehalter haften für einen Unfall ihres Hundes mit einem Auto Auch nachts dürfen Hunde auf einem offenen Grundstück nicht ohne Leine herumlaufen. So hat jetzt das Landgericht in Coburg entschieden. Im vorliegenden Fall war ein schwarzer Hund nachts plötzlich durch ein offenes Tor über die angrenzende Ortsdurchfahrt gerannt. Der Autofahrer, der dort gerade unterwegs war, konnte nicht rechtzeitig reagieren, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der Hund blieb unversehrt, aber am Auto entstand ein erheblicher Sachschaden. Dieser Schaden wurde nicht vollständig von der Haftpflichtversicherung des Hundehalters beglichen. Hier haftet der Hundehalter, denn der Unfall war für den Autofahrer unvermeidbar. Er musste nicht mit dem plötzlichen Auftauchen eines unangeleinten Hundes rechnen. Vielmehr muss der Hundehalter verhindern, dass der Hund auf die Straße laufen kann. (LG Coburg 23.7.2003, 32 S 35/03) |
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