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Bauschutt in die Kiesgrube spart GebührenIm Wald werden von der Polizei 20 to Bauschutt gefunden. Es gelang zu ermitteln, dass er von dem Bauunternehmen Berta-Bauunternehmung GmbH stammt. Der Geschäftsführer B meint: „Es tut mir leid, das muss der Fahrer T aus Rache gemacht haben. Dem habe ich vor 2 Wochen zum Monatsende gekündigt. Seit 2 Tagen ist F nicht mehr bei uns. Wo er sich aufhält, weiß ich nicht“. Was tun Sie? 1. Sie stellen das Verfahren ein (Ja: -10, nein: 0). 2. Sie beauftragen die Polizei, den Aufenthalt des F zu ermitteln und ihn zu vernehmen (1). 3. Sie holen bei einem Sachverständigen ein Gutachten ein. Der schätzt den Vermögensvorteil auf 3.500 DM (3) 4. Unter Bezug auf das Gutachten erlassen Sie gegen die GmbH des B einen Bußgeldbescheid über 3.500 DM (1), falls mehr als 3.500 (3) 5. Unterstellen Sie, dass die Einlassung des B nicht widerlegt werden kann. Der Schutt ist inzwischen durch die „öffentliche Hand“ beseitigt worden. Was können Sie bußrechtlich tun? · Einstellen (- 5). · 3.500 DM herausverlangen (3). · Mit Begründung die 3.500 DM herausverlangen (10). |
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