Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Fragebogen

Wenn Sie beabsichtigen, sich anwaltlich vertreten zu lassen, dann schauen Sie sich den Ihnen von der „Bußgeldstelle“ übersandten Bußgeldbescheid oder Verfallbescheid an, entnehmen Sie von dort die Daten. Falls Sie noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben, versuchen Sie, die Fragen anhand etwa vorhandener Unterlagen und / oder Ihrer Erinnerung zu beantworten.

Fragen:

(Sie können selbstverständlich den Bußgeldbescheid ggf. auch scannen und per e-mail übersenden oder einfacher: Kopieren (Vor – und Rückseite, ggf. Anlagen dazu) und zufaxen; dasselbe gilt auch für den sogenannten Anhörungsbogen, siehe unten)

1.        

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben:

2.        

Wann sollen Sie die Tat (Taten) begangen haben?

Was oft in Bußbescheiden steht: „Am [Datum]“ oder „In der Zeit vom [Datum bis Datum]“ oder „Am {Datum] und davor, im nicht verjährten Zeitraum“

Ihre Antwort:  

3.        

Wo sollen Sie die Tat (Taten) begangen haben?

Was oft in Bußbescheiden steht: „In X-Stadt“ / „In X-Stadt und anderen Orten“

Ihre Antwort:

4.        

Sind Sie allein beschuldigt oder mit anderen gemeinsam?

Was oft in Bußbescheiden steht: „Als Geschäftsführer“ oder „gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Albert X“ oder „gemeinsam mit Albert X handelnd“

Ihre Antwort:  

5.        

Welche Beweismittel sind im Bußgeldbescheid angeführt?

Was oft in Bußbescheiden steht: „Geständnis“, „Einlassung“, „geständige Einlassung“, Zeugen: A, B,C, Radarfoto, Rechnung(en), Gutachten usw.

Ihre Antwort:  

6.        

Welche Paragrafen stehen im Bußbescheid?

Ihre Antwort:  7.        

Wie viele Taten werden Ihnen vorgeworfen?

Was oft in Bußbescheiden steht: „Sie werden beschuldigt, in [Ort] in der Zeit vom [Datum] in drei Fällen „

Ihre Antwort:  

8.        

Wie viele Geldbußen wurden verhängt?

Was oft in Bußbescheiden steht: „Gegen Sie mussten Geldbußen von [Zahl], [Zahl], [Zahl] usw.

Ihre Antwort:  

9.        

Findet sich der § 17 Abs. 4 OWiG in der Paragrafen-Liste oder taucht der Begriff „Gewinnabschöpfung“ im Bußgeldbescheid auf?

Ihre Antwort:  

10.    

Wenn Sie Geschäftsführer einer GmbH, einer GmbH & Co, einer KG, eine OHG, eine AG sind:

Wurde auch gegen Ihr Unternehmen ein Bußgeldbescheid erlassen? Falls Ja: beantworten Sie die vorstehenden Fragen sinngemäß.

Ihre Antwort:  

11.    

Wurde Ihnen – wann? – ein Anhörungsbogen (nicht „Zeugenfragebogen“, obschon manche Bußgeldstellen „beides in einem machen“; manche Bußgeldstelle verbinden die „bußrechtliche Anhörung“ mit der verwaltungsrechtlichen Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ) übersandt?

Ihre Antwort:  12.    

Wurden Sie über Ihre Rechte belehrt?

Insbesondere über Ihr „Schweigerecht“ [ Sie müssen keine Aussage machen]

Ihre Antwort:  

13.    

Wurde Sie zunächst als Zeuge vernommen? Wurden Sie belehrt?

„Sie sollen in der Sache X aussagen. Falls Sie mit dem beschuldigten X verwandt, verschwägert sind, wenn es Ihr Ehepartner, Ihr Verlobter ist, dann können Sie das Zeugnis verweigern“. Wurden Ihnen auch gesagt: „Sie müssen sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage als Zeuge selbst keine Bußtat oder Straftat bezichtigen, insoweit können Sie die Auskunft auf die Ihnen gestellte Frage verweigern. Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Person durch die wahrheitsgemäße Aussage belasten würde, mit der Sie verwandt sind, die Ihre Ehegatte ist, mit der Sie verlobt sind.“

Ihre Antwort:

14.    

Haben Sie Aussagen gemacht:

Als Zeuge?

Als Beschuldigter / Betroffener?

Ihre Antwort: 15.    

Wenn es sich um einen verkehrsrechtlichen Vorwurf handelt:

Wurde Sie bei der Tatbegehung von der Polizei / einer Politesse oder einem anderen Bediensteten einer (welcher) Behörde vernommen / oft bezeichnet „angehört“?

Ihre Antwort:  

Was haben die Polizeibeamten pp. am „Tatort“ zu Ihnen gesagt:

„Wir müssen eine Anzeige machen“ oder „Sie haben sich bußbar / strafbar / Sie haben ordnungswidrig gehandelt“ oder ähnlich.

Ihre Antwort:  

Haben Sie danach einen „Anhörungsbogen“ erhalten. Wann und welches Datum trägt er?

Ihre Antwort:  

16.    

Wenn Sie als Zeuge (anfänglich) vernommen worden sind, wurden Sie belehrt, daß Sie gegen Verwandte, gegen Ehegatten, gegen Verlobten keinerlei Aussagen machen müssen?

Ihre Antwort:  

17.    

Wenn Sie von einem Polizeibeamten oder einem „Verkehrsüberwacher“ bei einer Verkehrsbußtat ertappt wurden, haben die Beamten auch noch andere Gesetzesverstöße erwähnt. Konnten Sie davon ausgehen, daß der Beamte mit seiner Verwarnung („Knöllchen“) alle Verstöße ahnden wollte oder nur eine einzige, z.B. das Falschparken?

(z.B. nicht nur falsches Parken, sondern auch „abgefahrene Reifen“, Überschreitung des „TÜV`s, Gurt nicht angelegt usw.)

Ihre Antwort:  

18.    

Welches Ziel verfolgen Sie? Soll der Bußgeldbescheid vollständig aufgehoben werden – weil Sie unschuldig sind, soll nur etwa das Fahrverbot entfallen, soll nur die Geldbuße geringer werden? Soll die Gewinnabschöpfung entfallen, gemindert werden?

Ihre Antwort:  F

19.    

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen kein Bußgeldbescheid, sondern ein Verfallbescheid (§ 29a OWiG) zugestellt?

Beantworten Sie die vorstehenden Fragen dann sinngemäß.

Wurde das Verfahren gegen Sie in derselben Sache, in der der Verfallbescheid erging, eingestellt? Mit welcher Begründung? (Gegebenenfalls nach welchem Paragrafen (§ 47 Abs. 1 OWiG, § 170 StPO z.B.)?

Was oft in Bußbescheiden steht: „Verjährt“, „Nachweis konnte nicht erbracht werden“, „von der Einleitung wurde abgesehen“, „das Verfahren wird nach § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt“

Ihre Antwort:  

 

 

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Stand: 23.05.10