Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Übersicht: Seminare 2003 bei Studieninstitut Hagen

Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren. 1

Gaststättenrecht 2

Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren. 3

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich "Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung" 4

Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme. 5

Handwerksrecht 6

Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte) 7

Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.. 7

Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens. 8

Bauordnungsrecht 9

Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) 10

Der Einspruch. 11

 

Anmeldung zu Seminar-Nr. ________________

Anmeldende Verwaltung:

Südwestfälisches Studieninstitut

für kommunale Verwaltung Hagen

Roggenkamp 10/12

58093 Hagen

FAX: 02331-587970

Thema: ___________________________________________________

Termin: ____________________ Ort: _____________________

Wir melden hiermit folgende Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dem o. g. Seminar an:

Name Vorname Sachgebiet

Wenn Sie die Erörterung eines konkreten themenbezogenen Problems wünschen,

teilen Sie dies bitte dem Studieninstitut mit (gegebenenfalls Rückseite benutzen):

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Ort, Datum Unterschrift

 

 


Seminarnummer:

F5090301

Thema:

Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren

Zielgruppe:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Außendienstmitarbeiterinen und -mitarbeiter

Inhalt:

Themenschwerpunkte:

- Verwaltungsbehörde als "Bußgeldstaatsanwaltschaft"
- Bußgeldtatbestände des Wasserhaushaltsgesetzes
- Die objektiven Tatbestandsmerkmale
- Die subjektiven Tatbestandsmerkmale
- Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über Rechtsvorschriften
- Die bußrechtliche Bedeutung des behördlichen Genehmigungsverfahrens
- Reichweite und Ende der Rechte nach dem WHG
- Einschaltung von Dritten
- Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht
- Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen
- Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die Bußtat erlangten Vermögensvorteils
- Zumessungstatsachen

Die Teilnehmenden werden gebeten, zur Veranstaltung die Baumschutzsatzung, das OWiG und die StPO mitzubringen.

Wenn Sie die Erörterung eines konkreten themenbezogenen Problems wünschen, teilen Sie dies bitte dem Studieninstitut spätestens bei Ihrer Anmeldung mit.

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

05. und 06. November 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

15.10.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5150301

Thema:

Gaststättenrecht

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Ziel dieses Fachseminars ist, die mit dem Gaststättenrecht befassten Dienstkräfte mit den Rechts- und Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen der Seminarteilnehmenden und der Rechtsprechung entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.

Themenschwerpunkte:

Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde

Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr

Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung

Der Gefahrenbegriff und dessen Bedeutung für den Rechtsalltag: z. B. Erhebliche Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr

Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

Befugnisnormen, spezielle: z. B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

04. und 05. Juni 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

14.05.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5240301

Thema:

Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

Zielgruppe:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Jedes Bußgeldverfahren kann über die Vermittlung der Staatsanwaltschaft bei den Gerichten landen und von diesen entschieden werden. Spätestens dann zeigt sich, ob die Ermittlungsbehörden das konkrete Bußverfahren in rechtlich zulässiger und gerichtssicherer Weise bearbeitet haben. Aber auch bei den bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne jegliche Rechte. Sie müssen von den Verwaltungsbehörden nur auch wahrgenommen werden.

Als Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

Bei der Verdachtsgewinnung
- Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären
- Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe
- Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils
- Ermittlung beziehungsweise Schätzung des Vermögensvorteils

Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- durch die Sachbearbeiterin, den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle
- bei Ermittlungsersuchen an die Polizei
- bei eigener Ermittlungstätigkeit, bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
- bei der Suche nach Sachbeweismitteln
- bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten
(natürliche Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)

Beim Erlaß des Bußgeldbescheids und anderer Bescheide

In der Beziehung zu den Verteidigern

Bei den Abgabeberichten an die Staatsanwaltschaft

Im Verhältnis zu den Gerichten



Wenn Sie die Erörterung eines konkreten themenbezogenen Problems wünschen, teilen Sie dies dem Studieninstitut bitte spätestens bei Ihrer Anmeldung mit.

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

19. und 20. März 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

26.02.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5270301

Thema:

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich
"Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung"

Zielgruppe:

Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befasst sind

Inhalt:

Themenschwerpunkte:

- Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
- Abgrenzungen: Umweltstraftaten zu Umweltbußtaten
- Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
- Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlassungsdelikten
- Beweisfragen
- Buß- und strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern
- Bußgeldtatbestände des Umweltrechts
- Die Verantwortung von Amtsträgern
- Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs- und im Bußgeldverfahren
- Fallbesprechungen
- Gerichtsentscheidungen
- Geschützte Rechtsgüter
- Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs
- Rechtsfolgen des Tatbestands- und des Verbotsirrtums


Wenn Sie die Erörterung eines konkreten themenbezogenen Problems wünschen, teilen Sie dies bitte dem Studieninstitut spätestens bei Ihrer Anmeldung mit.

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

09. und 10. April 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

19.03.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5300301

Thema:

Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Im Seminar werden anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung – unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmenden die einzelnen Problemfelder herausgearbeitet und Lösungen zugeführt. Die Teilnehmenden können eigene problematische Fälle vortragen und besprechen.

Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Teilnehmenden zur Verfügung.


Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

- Verjährungsarten

- Verjährungsunterbrechende Handlungen durch Bußgeldstelle und Gerichte

- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

- Wiederaufnahmeverfahren

- Rechtsfolgen

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

02. und 03. Juni 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

12.05.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

 

Seminarnummer:

F5310301

Thema:

Handwerksrecht

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Seminarziel:

Ziel der Fortbildungsveranstaltung ist, die mit Handwerksrecht befassten Dienstkräfte mit den Rechts- und Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme des Sachbearbeiterinnen-, Sachbearbeiteralltags zu erörtern und durch praktische Beispiele der Teilnehmenden und nach der Rechtsprechung zu lösen helfen.

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung

Schutzgüter des Ordnungsrechts:
Öffentliche Sicherheit
zum Beispiel:
Gefahr – Gegenwärtige Gefahr – Erhebliche Gefahr – Dringende Gefahr –
Gefahr im Verzuge
Öffentliche Ordnung

spezielle Befugnisnormen
zum Beispiel:
Identitätsfeststellung – Durchsuchung – Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse:
Verhaltensverursacher – Zustandsverantwortlicher – Nichtverantwortlicher
– Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme – Zwangsgeld – Unmittelbarer Zwang

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

15. und 16. September 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

25.08.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

 

Seminarnummer:

F5540301

Thema:

Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte)

Zielgruppe:

Führungskräfte der Bußgeldstellen und Rechtsämter

Inhalt:

Themenschwerpunkte:

- Anfangsverdacht und die Folgen
- Stellung, Rechte, Pflichten der Verwaltungsbehörde
- Ziele des Bußgeldverfahrens
- Rechtsfrieden
- Gewinnabschöpfung
- Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts
- Rechte
- Polizei als Hilfsorgan
- Vernehmungen von Betroffenen und Zeugen
- Sachverständige
- Ermittlungsrichter und Spruchrichter
- Aufklärung aller nichtverjährten Handlungen
- Pflicht zur Gewinnabschöpfung
- Bußgeld- und Verfallbescheid
- Gegen Täter
- Gegen Unternehmen
- Verfallbescheid
- Rechtsstellung der Verwaltungsbehörde nach Abgabe an Staatsanwaltschaft
- Konkurrenzen
- Tateinheit, Tatmehrheit, prozessuale Tat
- Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

03. und 04. November 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

13.10.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5630301

Thema:

Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

Zielgruppe:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

Inhalt:

Im Seminar werden anhand von praktischen Fällen - aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmenden einzelne Problemfelder herausgearbeitet und Lösungen zugeführt. Die Hörerinnen und Hörer können eigene problematische Fälle vortragen und besprechen.

Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörerinnen und Hörern zur Verfügung.


Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

- Die Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
- Die rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)
- Abgrenzung zu Tätigkeits- und Unterlassungsbußtaten
- Die Beweiserhebung
- Die ermittlungstaktische Vorgehensweise
- Das Erfordernis, "in dem Unternehmen zu ermitteln"
- Buchführungs- und Belegprüfung
- Gestaltung der erforderlichen Ermittlungsersuche, Anträge an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts - Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
- Der Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

12. und 13. Mai 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

21.04.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5640301

Thema:

Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens

Zielgruppe:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Im Seminar werden anhand von praktischen Fällen - aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmenden einzelne Problemfelder herausgearbeitet und Lösungen zugeführt. Die Hörerinnen und Hörer können eigene problematische Fälle vortragen und besprechen.

Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörerinnen und Hörern zur Verfügung.

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

- Ermittlungstaktik - Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG) oder Zeugenfragebogen? Oder besser: Betroffene an der Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?

- Darf die Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?

- Wann darf ein Bußgeldbescheid erlassen werden (Anfangsverdacht - hinreichender Tatverdacht - mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit - Überzeugung)

- Die Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an der Amtsstelle

- Keine Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen - zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch?

- Forderung der Oberlandesgerichte: Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?

- Mehrere Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen - nur ein Bußgeldbescheid (die prozessuale Tat und der Bußklageverbrauch)

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

14. und 15. Mai 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

23.04.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5680301

Thema:

Bauordnungsrecht

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Das Seminar will den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde helfen, die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere Lösungen zu finden.

Themenschwerpunkte:

Aufgaben und Befugnisse
Handlungsgrundsätze und Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der Ordnungsbehörde -

Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Öffentliche Ordnung

Der Gefahrenbegriff und seine Bedeutung für den Rechtsalltag: zum Beispiel Gegenwärtige Gefahr - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr

Befugnisnormen: zum Beispiel Identitätsfeststellung - Durchsuchung - Beschlagnahme - Verwertung

Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Nichtverantwortlicher - Rechtsnachfolger

Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

17. und 18. September 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

27.08.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5860301

Thema:

Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

Zielgruppe:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Das Seminar wird aufzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße von Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.

Themenschwerpunkte:

- Unternehmensformen
- Betriebsbezogene Pflichten
- Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
- Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens
- Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
- Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
- Gewinnabschöpfung und Verfall nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG
- Andere Nebenfolgen
- Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
- Wechsel der Unternehmensform
- Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
- Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen

Wenn Sie die Erörterung eines konkreten themenbezogenen Problems wünschen, teilen Sie dies bitte dem Studieninstitut spätestens bei Ihrer Anmeldung mit.

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

07. und 08. April 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr2

Meldeschluss:

17.03.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F5880301

Thema:

Der Einspruch

Zielgruppe:

Mitarbeiterinenn und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Inhalt:

Im Seminar werden anhand von praktischen Fällen - aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmenden einzelne Problemfelder entwickelt und Lösungen zugeführt. Die Teilnehmenden können eigene problematische Fälle vortragen und besprechen.

Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörerinnen und Hörern zur Verfügung.


Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

- Form und Frist
- Die Pflichten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist
- Die Einspruchsentscheidung
- Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Bußbescheids
- Die Kosten- und Auslagenentscheidung
- Neue Rechtsprechung
- Erfahrungsaustausch

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

13. und 14. Oktober 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

22.09.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

 

Seminarnummer:

F5220301

Thema:

Fallbesprechungen für Praktikerinnen, Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

Inhalt:

Zielsetzung:

Es sollen praktische Fälle, die von den Seminarteilnehmenden zuvor dem Studieninstitut oder dem Dozenten mitgeteilt worden sind, besprochen und einer gerichtssicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden aus der Sicht der Teilnehmenden, aus anwaltlicher und richterlicher Sicht in Rollenspielen beurteilt - vor und nach ihrer Optimierung.

Der Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den Seminarteilnehmenden darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur Bedienstete teilnehmen, die mindestens drei Monate auf dem bußrechtlichen Sektor tätig sind.

Die Fallbeispiele sollten mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden. Selbstverständlich als Kopien der Originale - und anonymisiert. Sie sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts, Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs- und Zeugenfragebogen, Bußgeldbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des Betroffenen und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

17. und 18. März 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

24.02.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

Seminarnummer:

F3310301

Thema:

Kaufmännische Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren (mit praktischen Übungen) oder Kaufmännisches Rechnungswesen mit elektronischer Datenverarbeitung im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

Zielgruppe:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungs- und Steuerämter, Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbieter, Vollziehungsbeamtinnen und -beamte

Inhalt:

Wer Unternehmen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen hat, wer steuerliche Stundung zu gewähren, wer Wirtschaftsbußtaten aufzuklären und zu ahnden hat, kann seinen gesetzlichen Auftrag nur optimal erfüllen, wenn er kaufmännische Bücher, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Kostenrechnungen verstehen und überprüfen kann.

Themenschwerpunkte:

- Bedeutung der kaufmännischen Buchführung für die Alltagspraxis in der Kommunalverwaltung

- Buchführung, Inventur, Inventar, Bilanzanalyse und Kritik des Jahresabschlusses, insbesondere von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

- Kostenstellenrechnung (mit Betriebsabrechnungsbogen BAB)

- Kalkulation

Leitung:

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a. D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Termin:

15. und 16. Oktober 2003, jeweils 09.30 bis 16.00 Uhr

Meldeschluss:

24.09.2003

Kosten:

180,00 € pro Person

Ort:

Südwestfälisches Studieninstitut
Roggenkamp 10/12, 58093 Hagen

 

 

 

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