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Gesamtüberblick 2006 Seminare
Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete,
für die Gemeinden, Städte und Kreise
zuständig sind, geleitet von von Karl Brenner, Saarbrücken
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens.
PAGEREF _Toc145243555 \h 3
2 Bauordnungsrecht
PAGEREF _Toc145243556 \h 4
3 Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
PAGEREF _Toc145243557 \h 5
4 Besondere Probleme des
Ordnungswidrigkeitenrechts.
PAGEREF _Toc145243558 \h 6
5 Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das
Baurecht
PAGEREF _Toc145243559 \h 7
6 Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich
(oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und
Einziehung“)
PAGEREF _Toc145243560 \h 8
7 Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und
Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte.
PAGEREF _Toc145243561 \h 9
8 Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung.
PAGEREF _Toc145243562 \h 10
9 Das Gewerberecht
PAGEREF _Toc145243563 \h 11
10 Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und
die Mitwirkung der Bußgeldstellen.
PAGEREF _Toc145243564 \h 12
11 Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht im
Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc145243565 \h 13
12 Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei
juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und
Rechtspraxis.
PAGEREF _Toc145243566 \h 14
13 Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeiten.
PAGEREF _Toc145243567 \h 15
14 Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG..
PAGEREF _Toc145243568 \h 16
15 Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft
PAGEREF _Toc145243569 \h 17
16 Die Haftung für Steuern und Bußgelder,
insbesondere Anfechtungsgesetz, Haftung Unternehmen und Haftung
GmbH-Geschäftsführer.
PAGEREF _Toc145243570 \h 18
17 Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung
in der Praxis.
PAGEREF _Toc145243571 \h 19
18 Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis.
PAGEREF _Toc145243572 \h 20
19 Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler
Schwarz - und Leiharbeit
PAGEREF _Toc145243573 \h 21
20 Ermittlung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und
Personengesellschaften (einschließlich GbR)
PAGEREF _Toc145243574 \h 22
21 Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und
Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc145243575 \h 23
22 Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und
ihre Mitarbeiter.
PAGEREF _Toc145243576 \h 24
23 Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren /
(Fehler vermeiden im Bußverfahren)
PAGEREF _Toc145243577 \h 25
24 Gaststättenrecht
PAGEREF _Toc145243578 \h 26
25 Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen,
juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts.
PAGEREF _Toc145243579 \h 27
26 Gewinnabschöpfung bei Bußtaten.
PAGEREF _Toc145243580 \h 28
27Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil
1 (materieller Teil)
PAGEREF _Toc145243581 \h 29
28 Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil
2 (verfahrensrechtler Teil) –.
PAGEREF _Toc145243582 \h 30
29 Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc145243583 \h 31
30 Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und
Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc145243584 \h 32
31 Personal‑ und Sachbeweis.
PAGEREF _Toc145243585 \h 33
32 Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung.
PAGEREF _Toc145243586 \h 34
33 Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung -
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
PAGEREF _Toc145243587 \h 35
34 Zeugenvernehmung und Betroffenenvernehmung.
PAGEREF _Toc145243588 \h 36
1 Ausgewählte Schwerpunkte des
Bußgeldverfahrens
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Titel des Seminars |
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Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Ermittlungstaktik –
Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? An
Amtsstelle laden?
·
·
·
·
Oder besser: Betroffenen an
Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zusteDarf die
Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?
·
Wann darf ein Bußgeldbescheid erlassen werden?
(Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit
grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)
·
Die Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle
·
Keine Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein
Unternehmen – zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch?
·
Forderung der Oberlandegerichte: Gewinnabschöpfen! Wie, Der
rechtswidrig durch die Bußtat erlangte Vermögensvorteil muss
zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse abgeschöpft
werden. Was tun?
·
Mehrere
Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen –
ein Bußbescheid sonst Bußklageverbrauch?
·
Neue Rechtsprechung
·
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
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2
Bauordnungsrecht
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Titel des Seminars |
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Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde
helfen, die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und
Schwierigkeiten zu erkennen, sie erörtern und sachgerechte,
gerichtssichere Lösungen zu finden.
Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze
und Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene
(zweite Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf
Einschreiten der Ordnungsbehörde –
Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche
Sicherheit - Geschriebenes Recht - Öffentliche Ordnung
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag: z. B. Gefahr
Gegenwärtige Gefahr -
Erhebliche Gefahr - Gefahr
für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge –
Anscheinsgefahr
Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente
Gefahr
Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen, spezielle: z.B.
Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht
behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen,
Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme-
VerwertungHerausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei –
und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der
Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr
eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher Der
Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst
Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache
(noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG,
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3
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
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Titel des Seminars |
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
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Schwerpunkte :
Täterermittlung, Halter als Täter
Beteiligung als Beweiserleichterung
Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. §
264 StPO)
Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit,
Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale,
Verfolgungshindernis)
Gewinnabschöpfung bei
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Fahrverbot
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen
und Zeugen
Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches
Ermittlungsverhalten
Verjährung
Kosten und Auslagen (Tagegelder, Reisekosten,
Dienstwagen)
Zwischenverfahren
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wiederaufnahmeverfahren
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf
das gerichtliche Verfahren
Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die
mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
betraut sind |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
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4
Besondere Probleme des
Ordnungswidrigkeitenrechts
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Titel des
Seminars |
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Mit
praktischen Übungen – mit Fällen aus der Seminarpraxis des
Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen
Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die
während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte
sind vorgesehen:
·
·
Der Bußbescheid – sein
Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung
·
·
Die Belehrungspflichten des
Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen
·
·
Pflichtverteidiger für das
Bußverfahren? Vorteilhaft?
·
·
Unzufriedenheit mit dem
Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt
·
·
Die rechtlich richtige Art
im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht
·
·
Strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der
Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der
obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies zu
vermeiden
·
·
Kosten, insbesondere
Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den
Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid
auferlegt werden müssen
·
Neue Rechtsprechung
·
·
Erfahrungsaustausch
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Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25,
66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 –
63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe
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Mitarbeiter der
Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, |
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5 Bußgeldverfahren
bei Verstößen gegen das Baurecht
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren bei
Verstößen gegen das Baurecht |
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Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
Geschützte Rechtsgüter
Beweisfragen
Ahndbarkeit durch Unterlassen
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen
Entscheidungen
Die Verantwortung von Amtsträgern
Angemessene Ahndungen
Neue Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften
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6
Bußgeldverfahren bei Verstößen
im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen,
Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren bei
Verstößen im Umweltbereich |
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1.
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
2.
Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten
3.
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
4.
Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten
5.
Beweisfragen
6.
Buß - und strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern
7.
Bußgeldtatbestände des Umweltrechts
8.
Die Verantwortung von Amtsträgern
9.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
10.
Fallbesprechungen
11.
Gerichtsentscheidungen
12.
Geschützte Rechtsgüter
13.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs
14.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt
sind |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, Umweltvorschriften |
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7 Bußgeldverfahren
in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und
Ermittlungsbeamte
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren in der
Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und
Ermittlungsbeamte |
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Die Themen werden anhand von Fällen aus der
Praxis behandelt. Das Seminar soll die Grundstrukturen des
erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat aufzuklären und den
richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben Goldenen
Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu
erkennen.
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen
2.
Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise
3.
Bußgeldbescheid
4.
Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten (natürliche und
„Unternehmens“-)Personen – Verfall
5.
Verfahren nach Erlaß des Bußbescheids
6.
Gerichte und ihre Entscheidungen
7.
Logisches, kreatives Denken,
8.
Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken
9.
Planvolles Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren
10.
Richtiger Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten
11.
Methodisches Vorgehen bei Durchsuchung im Bußgeldverfahren
12. Mit
Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
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|
Dauer |
3 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO |
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8 Bußgeldverfahren
und die Baumschutzsatzung
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung |
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Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“
2.
Bußgeldtatbestände der Baumschutzsatzung
3.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale
4.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale
5.
Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über
Rechtsvorschriften
6.
Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen
Genehmigungsverfahrens
7.
Reichweite und Ende der Rechte nach der Baumschutzsatzung
8.
Einschaltung von Dritten
9.
Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht
10.
Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen
11.
Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die
Bußtat erlangen Vermögensvorteils
12.
Zumessungstatsachen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
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Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter
Außendienstmitarbeiter |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Baumschutzsatzung, OWiG, StPO |
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9 Das
Gewerberecht
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Titel des Seminars |
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Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig?
Welches sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen
Maßnahmen? Das Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige
Grenzfälle anhand praktischer Beispiele (insbesondere der
Rechtsprechung) erörtern und erläutern.
Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff -
Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde -
Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche
Sicherheit - Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von
Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und kollektiver Art) -
Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter -
Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die
nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag : Gefahr - Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr -
Gefahr für Leib und Leben - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge -
Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen, spezielle: z.B.
Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht
behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen,
Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung - Verwertung -
Herausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei –
und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der
Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr
eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher - Der
Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst
Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache
(noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
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|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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|
Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
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10 Der
gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der
Bußgeldstellen
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Titel des Seminars |
Der gerichtssichere
Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der
Bußgeldstellen |
|
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen
Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen
vor Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und
Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
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Bemerkungen |
|
|
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht |
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Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im
Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch
immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden
aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des
Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den
Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die
Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und
möglichen Sachbeweis haben
Die Bedeutung des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahrens für die gerichtliche Entscheidung
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen
Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen
vor Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und
Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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12 Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und
Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in
Rechtstheorie und Rechtspraxis
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Titel des Seminars |
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Im Seminar wird die beweistechnisch und
ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von
Bußtaten bei Personengesellschaften und juristischen Personen
gemeinsam erarbeitet. Die Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung. Neben der
zentralen § 30 OWiG werden damit unmittelbar zusammenhängenden
Vorschriften des HGB und BGB behandelt:
Ferner werden trainiert:
Die Ermittlung der zum Tatnachweis
erforderlichen Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,
die Vorgehensweise bei der
Tatsachenfeststellung, die gerichtsichere Beweiserhebung,
die Gestaltung der jeweils erforderlichen
Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG,
161 Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen
Vernehmung des Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von
Betriebs – und Geschäftsräumen).
Die praktischen Übungen gipfeln in der
Anfertigung von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die
Bußbescheide eingelegten Einsprüche. Die während des Seminars
gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge,
Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch
erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
·
·
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen,
Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit
der Überwachung von Unternehmen nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise:
Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG,
SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
13 Die 5
Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
|
Titel des Seminars |
|
|
Anhand von praktischen Fällen – aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter
wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer werden die einzelnen
Problemfelder entwickeln, die Lösungen erarbeiten. Die während
des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte,
Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit
elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur
Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Wider die optimale
Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der
Zeugenfragenbogen als Alternative?
·
·
Die Ermittlung aller
„bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht
nur auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.
·
·
Ermitteln und Ahnden wegen
„Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46 II
OWiG, 170 StPO.
·
·
Verwertungsverbote von
Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung
·
·
Das tatenlose Hinnehmen von
gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG muss
nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann
die Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu
besteht regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit
der Rechtsprechung.
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
14
Die Aufsichtspflichtverletzung
nach § 130 OWiG
|
Titel des Seminars |
|
|
Das Seminar wird anhand von praktischen
Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung
- unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen
Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer
können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die
während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Die Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
Die rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG
(Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)
Abgrenzung zu Tätigkeits – und
Untelassungsbußtaten
Die Beweiserhebung
Die ermittlungstaktische Vorgehensweise
Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu
ermitteln“ – Buchführungs – und Belegprüfung
Gestaltung der erforderlichen
Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
Der Bußbescheid, der Verfallbescheid
·
·
·
·
·
·
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen,
Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit
der Überwachung von Unternehmen nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise:
Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG,
SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
15
Die Bußgeldstelle als Quasi -
Staatsanwaltschaft
|
Titel des Seminars |
|
|
Die einzelnen Problemfelder werden – nach
Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach
der Rechtsprechung - gemeinsam mit den Seminarteilnehmern
aufgespürt, diskutiert und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können
eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die
während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen: Die
Bußgeldstelle als
·
·
Hüterin unserer
Wirtschaftsordnung -
·
·
Hüterin der Umwelt -
·
·
Hüterin der legalen
Arbeitsplätze -
·
·
Hüterin der Sonntags – und
Nachtruhe -
·
·
Hüterin der Gesundheit der
Nahrungsmittel-Bürger -
·
·
Hüterin des legalen Bauens,
von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.
·
·
Die Bußgeldstelle: Welche
Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu
können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im
gerichtlichen Verfahren – im Vollstreckungsverfahren?
·
Neue Rechtsprechung
·
·
Erfahrungsaustausch |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
|
|
16
Die Haftung für Steuern und
Bußgelder, insbesondere Anfechtungsgesetz, Haftung Unternehmen und Haftung
GmbH-Geschäftsführer
|
Titel des Seminars |
Die Haftung für Steuern und Bußgelder |
|
Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B.
GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales
Abgabengesetz, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
Haftung natürlicher Personen:
Täter, Mittäter und einer Steuerstraftat
Beteiligte nach § 14 OWiG
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von
Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und
Personenvereinigungen, insbesondere: von
Gesellschafter der OHG, KG, Stille
Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft
Haftung der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft
Die Durchgriffshaftung bei der GmbH
Haftung im Konkursverfahren
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei
Erben und Unternehmenserwerbern
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und
andere Sicherungsmöglichkeiten,Vollstreckungsmöglichkeitennach dem
Anfechtungsgesetz‑
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Steuerämter und
Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und HGB
|
|
17
Die Ordnungswidrigkeit und ihre
Ahndung in der Praxis
|
Titel des Seminars |
Die Ordnungswidrigkeit
und ihre Ahndung in der Praxis |
|
Nach den Wünschen der Teilnehmer des Seminars
können besondere Schwerpunkte gesetzt werden, es können sie
interessierende Fälle besprochen werden.
1)
Ermittlungsverfahren, Art und Umfang
2)
Bußgeld – und andere Bescheide
·
Rechtlicher und tatsächlicher Inhalt
·
Adressierung und Zustellung
3)
Rechtsfolgeentscheidungen
·
Zumessungsgründe für die Geldbuße
·
Abschöpfung des illegalen Gewinns
·
Verfall des illegalen Gewinns
·
Geldbußen gegen juristische Personen und
Personengemeinschaften
4)
Unternehmer als Garant
5)
Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens
6)
Wege zum rechtskräftigen Bußbescheid
7)
Vom Umgang mit dem Gericht
8)
Neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
18
Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis
|
Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren in der
Praxis |
|
1)
Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und
Pflichten
2)
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
·
Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte
Beweismittel?)
·
Für das Bußgeldverfahren.
3)
Ermittlungsziele
·
Einzeltat ermitteln und ahnden
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden
4)
Ermittlungstaktiken
·
Zeuge als Beweismittel
·
Betroffener als Beweismittel
·
Halter als Beweismittel
·
Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel
·
Unternehmen und „Vorsteher“
·
Verbandsgeldbuße
5)
Anhörungsbogen oder Vernehmung
6)
Ahndung
·
Zumessung der Geldbuße
·
Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße
·
Verfall
7)
Gerichtssicherheit
·
Beweise
·
Bescheide
8)
Mit dem Gericht geschickt umgehen
9)
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und
Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit |
|
Schwerpunkte
1.
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht als
Verfahrensstart)
¨
Straftaten / Ordnungswidrigkeiten
¨
SchwArbG verdrängt andere Gesetze
¨
Bußtat: Schwarzarbeit; die Auffangnormen
¨
Die Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?
2.
Beweisführung:
¨
Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)
¨
Durchsuchung, Beschlagnahme
¨
Vernehmung von Zeugen, Betroffenen
¨
Anhörungsbogen als „Beweiskiller“
¨
Aufklärungzwang aller Bußtaten, soweit nicht verjährt
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
3.
Rechtsfolgen:
¨
Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern
und Unternehmen
¨
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
¨
Inhalt, Zustellung, Gerichtssicherheits.
Müller pp S. 203 x des Buß – und anderer Bescheide
¨
Kosten und Auslagen (Reisekosten der Ermittler –
Verfahrenskosten?)
4.
Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG,
RVO, GewO, BGB, HGB |
|
20
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen
Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)
|
Titel des Seminars |
Ermittlung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und
Personengesellschaften (einschließlich GbR) |
|
Das Seminar wird aufzuzeigen, welche
Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben,
bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren
Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen
Voraussetzungen ebenso behandelt wie das richtige
verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch die vom
OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen
Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie
Gewinnabschöpfung, Verfall und Einziehung werden anhand von
Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.
Schwerpunkte:
Unternehmensformen,
Betriebsbezogene Pflichten
Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
Selbständige und unselbständige Hilfspersonen
eines Unternehmens
Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
Andere Nebenfolgen
Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
Wechsel der Unternehmensform
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
|
21 Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik
und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren
|
Titel des Seminars |
Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik
und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren |
|
Die erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen
und Zeugen,
Erkennen von Lügen und wahrheitsgemäßen
Aussagen von Betroffenen und Zeugen
Das Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum
„Deutschaufsatz“
Das Geständnisprotokoll
Anforderungen an die (gerichtssichere)
Beweisführung
Ursachen von anscheinend unberechtigten
Einstellungen und Herabsetzung von Bußgeldern durch Amtsgerichte
Die Möglichkeiten der Einwirkung durch die
Verwaltungsbehörden auf die gerichtlichen Entscheidungen
Beispiele aus der Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und
Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
22 Fallbesprechungen für Praktiker der
Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
|
Titel des Seminars |
Fallbesprechungen für Praktiker der
Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
|
|
Zielsetzung: Es sollen anhand von
praktischen Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem
Studieninstitut / dem Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar
eingereicht worden sind, besprochen und einer gerichtsicheren Lösung
zugeführt werden. Die Fälle werden aus der Sicht der Teilnehmer, aus
anwaltlicher und richterlichen Sicht in Rollenspielen beurteilt –
vor und nach ihrer Optimierung.
Der Dozent wird die zum Verständnis
erforderlichen Rechtsprobleme den Seminarteilnehmern darlegen.
Entsprechend der Zielsetzung sollten nur Bedienstete teilnehmen, die
mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen Sektor tätig sind.
Die Fallbeispiele sollten mindestens 6 Wochen
vor Seminarbeginn eingereicht werden. Selbstverständlich als Kopien
der Originale – und anonymisiert. Sie sollen die wesentlichen Teile
umfassen: Grund des Anfangsverdachts, Ermittlungsmaßnahmen
(Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und Zeugenfragebogen,
Bußbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des Betroffenen
und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft und des Gerichts. |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, Vorschriften, den Fall betreffend |
|
23 Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren
/ (Fehler vermeiden im Bußverfahren)
|
Titel des Seminars |
Fehlerquellen im bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren |
|
Die Ermittlungsbehörden müssen das
konkrete Bußverfahren in rechtlich zulässiger und
gerichtssicherer Weise bearbeiten. Aber auch bei Gericht anhängigen
Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne jeglichen
Rechte.
Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
Im bußrechtlichen Verfahren schleichen sich
häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung des
Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:
Vermeiden von Fehlern:
1)
Bei der Verdachtsgewinnung
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären
·
Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe
·
Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils
·
Berechnung bzw. Schätzen des Vermögensvorteils
2)
Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren
·
durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,
·
bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,
·
bei eigener Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von
Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der
Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit
Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffenen
und Zeugen,
·
Bei der Suche nach Sachbeweismitteln und deren Bewertung
·
Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche
Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)
3)
Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide:
¨
Zusammenarbeit mit dem Verteidiger
¨
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Gericht
¨
Hilfestellung für das Gericht
(Ermittlungs- und Spruchrichter).
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
24 Gaststättenrecht
|
Titel des Seminars |
|
|
Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem
Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und
Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme
intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der
Seminarteilnehmer und der Rechtsprechung) entscheidungssicher /
gerichtssicher aufzubereiten.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Einschränkung Berufsfreiheit
durch Ordnungsbehörde
·
·
Handlungsgrundsätze und
Mittel zur Gefahrenabwehr
·
·
Schutzgüter des
Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht -
Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung
·
·
Der Gefahrenbegriff und
deren Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B. Erhebliche Gefahr
-Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr
·
·
Befugnisnormen, allgemeine -
Generalklausel
·
·
Befugnisnormen, spezielle:
z.B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache,
Wohnungen) - Verwertung
·
·
Adressaten der
Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher -
Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
·
·
Zwangsmaßnahmen und ihre
Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
|
25 Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen
Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft
des bürgerlichen Rechts
|
Titel des Seminars |
|
|
Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit
Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung
interaktiv und begreifbar näher gebracht. Die während des
Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte,
Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit
elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur
Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Die rechtlichen, sachlichen
und tatsächlichen Voraussetzungen
·
·
Die Berechnung des
Vermögensvorteils
·
·
Die Schätzung des
Vermögensvorteils
·
·
Der gerichtssichere Nachweis
des Vermögensvorteils
·
·
Die
Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche
·
·
Der Bußgeldbescheid, der
Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
|
|
26 Gewinnabschöpfung bei Bußtaten
|
Titel des Seminars |
Gewinnabschöpfung bei Bußtataten |
|
Gesetz und Rechtsprechung verlangen, daß die
Mindestgeldbuße bei
Wirtschaftsordnungswidrigkeiten der durch die Bußtat erlangte Gewinn
ist. Zu ermitteln ist ferner nicht die einzelne, zufällig entdeckte
bußbare Handlung, sondern das gesamte, im nichtverjährten Zeitraum
bußbare Verhalten des Verdächtigen, also alle nicht verjährten
Bußtaten.
Schwerpunkte:
Gewinnabschöpfung bei natürlichen, juristischen
Personen und Personenvereinigungen,
Verfall (§ 29a OWiG),
Ermitteln und Beweisen des rechtswidrigen
Vermögensvorteils,
Schätzen und Berechnen,
an praktischen Beispielen auf der Grundlage von
Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
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1.
Voraussetzungen der Ahndung
¨
Zuständigkeit: örtlich, sachlich – nicht örtlich, nicht
sachlich
2.
Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit,
Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),
3.
Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter, Unternehmer,
Gewerbetreibender)
4.
Fahrlässigkeitsdelikte
5.
Teilnahme (Beteiligung)
6.
Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm
7.
Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen:
¨
Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall
8.
Tatbestandsirrtum,
9.
Verbotsirrtum,
10.Verjährung:
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Vollstreckungsverjährung
11. Besondere Probleme, neue
Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
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28 Grundlagen der Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtler Teil) –
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Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II,
Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit |
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1.
Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens – Beginn
des Bußverfahrens
2.
Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens
¨
Verkehrsordnungswidrigkeiten
¨
andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Hilfsorgan Polizei
¨
Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen
¨
Durchsuchung und Beschlagnahme
¨
Zeugenvernehmung
¨
Betroffenenvernehmung
¨
Beweismittelkiller: Anhörungsbogen
3.
Gerichtsicherer Bußbescheid
4.
Ahndung:
¨
Zumessungstatsachen der Geldbuße
¨
wirtschaftlicher Vorteil
¨
Verfall
5.
Wirkung des Bußbescheids
¨
Einspruch
¨
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
¨
Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen
¨
Der rechtswidrige Bußbescheid
¨
Wiederaufnahme des Verfahrens
6.
die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für
das gerichtliche Verfahren,
7.
Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und vor
Gerichte
8.
Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
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29
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren
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Titel des Seminars |
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren |
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1.
Buß - und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und
Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG) vom September 1997
2.
Unterschiede zur alten Gesetzesfassung
3.
Ahndungskatalog des LFBG
4.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
5.
Ermittlung und Ahndung
6.
Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen
7.
Ordnungswidrigkeiten
8.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
9.
Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis
10.
Beweisprobleme
11.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung
des Wettbewerbs
12.
Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsbehörden, der
Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO und LMBG |
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30 Ordnungs
– und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren
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Titel des Seminars |
Ordnungs – und sicherheitsbehördliche
Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren |
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Verwaltungsbehörden haben eine janusköpfige
Machtposition: Sie sind Verwaltungsbehörde, wenn sie ihre Pflichten
und Rechte in verkehrsrechtlicher und
wirtschaftsverwaltungsrechtlicher wahrnehmen und sie sind
Justizbehörde, wenn sie nach dem OWiG und der StPO vorgehen. Aus
dieser Doppelfunktion können sich – oft unerkannt – praktische und
rechtlich Probleme ergeben
Ø
Zum Beispiel: Bauordnungsrecht
1.
Aufgaben und Befugnisse
2.
Handlungsgrundsätze
3.
Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)
Ø
Zum Beispiel: Immissionsschutzrecht, Abfallrecht,
Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)
1.
Aufgaben und Befugnisse nach Verwaltungsrecht:
¨
Betretungs –und Einsichtsrechte
¨
Auskunftsrechte
¨
Durchsuchungen, andere Duldungspflichten, Probeentnahmen
¨
Rechte des Pflichtigen
Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag
und Rechtsprechung
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze: OBG, GewO, Umweltschutzvorschriften,
baurechtliche Vorschriften, Vollstreckungsgesetz, OWiG, StPO) |
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31 Personal‑ und Sachbeweis
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Titel des Seminars |
Personal‑ und
Sachbeweis |
|
Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im
Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch
immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden
aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des
Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den
Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die
Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und
möglichen Sachbeweis haben
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Die Ermittlungsbefugnisse der "Bußgeldstellen"
Ermittlungs‑ und Vernehmungsbeamte vor Gericht
Schweigerecht der Behördenbediensteten
Informationspflicht zur Vermeidung von
Falschaussagen
Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörde nach
§§ 46 OWiG, 161 StPO
Die Rechte der Verwaltungsbehörde im
staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren.
Neue Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑
und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte
|
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|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
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32 Verkehrsbußrecht im Spiegel der
Rechtsprechung
|
Titel des Seminars |
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung |
|
Das Seminar behandelt anhand der
Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre materielle und
verfahrensrechtliche Problemfälle,
¨
Anfangsverdacht
¨
Halter und Täter
¨
Zeuge als Aufklärunghilfe
¨
Beteiligung als Beweiserleichterung
¨
Anhörungsbogen und seine Bedeutung
¨
Lichtbilder als Identifizierung
¨
Bußklageverbrauch und die örtliche und sachliche
Unzuständigkeit
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Fahrverbot
¨
hinreichender Tatverdacht und gerichtssicherer Beweis
¨
Gewinnabschöpfung auch bei Verkehrsbußtaten
¨
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat,
Klammerwirkung, Tat im prozessualen Sinn
¨
Irrtümer im Straßenverkehrsrecht
¨
Aufklärungspflichten nach Einspruch
¨
Verwarnungsgeldverfahren
|
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
StVG, StVO, StVZO, StGB, OWiG, StPO |
|
33 Verkehrsbußrecht im Spiegel der
Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
|
Titel des Seminars |
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten |
|
Das Seminar behandelt anhand der
Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre materielle und
verfahrensrechtliche.
Ahndung bei „sachfremden“ Bußtaten
Aufklärungspflichten nach Einspruch
Beteiligung an Verkehrsbußtaten (Mittäter,
Anstifter, Gehilfen)
Bußklageverbrauch
Fahrverbot
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsbußtaten?
Halter-Täter-Ermittlungen
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit,
Dauerbußtat, Klammerwirkung
Irrtum im Straßenverkehrsrecht
Lichtbilder als Identifizierung, Rotlicht im
Straßenverkehr
Verjährung
Verwarnungsverfahren
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von
Betroffenen, Zeugen und Sachverständigen
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf
das gerichtliche Verfahren
Kosten und Auslagen
Wiederaufnahmeverfahren
Mit Fallbeispielen und
Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
3 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter,
Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind |
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|
Bemerkungen |
|
|
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
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34 Zeugenvernehmung und
Betroffenenvernehmung
|
Titel des Seminars |
Beweisführung durch Betroffenen - und
Zeugenvernehmung – Taktiken – Psychologie der Vernehmung
|
|
Aus dem Inhalt:
·
Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens von Lügen
·
Formen der Lüge, die Chancen sie zu erkennen
·
das Verhalten der Aussageperson bei Wahrheit und Lügen
·
wie der Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen
Lügner stellt, vermeiden kann
·
Informationsquellen wie Lügen entlarvt werden können
·
Strategien des Lügenentlarvens
·
Taktiken des Lügenentlarvens
·
welche Fähigkeiten und Strategien ein geschickter Lügen
aufweist
·
die Probleme des Ermittlungsbeamten - des Vernehmenden
Irrtümer bei der Zeugenaussagen
·
wenn der Zeuge nicht will
·
wenn die Erinnerung trügt (Gedächtnisirrtümer)
·
die Aussageperson und die Zeugenaussage
·
schlechte und gute Zeugen
·
wie man sachdienliche Zeugenaussagen gewinnen kann
·
Der Betroffene als Aussageperson
·
Protokollierung, ihre Möglichkeiten und ihre Fehler
·
Praktische Übungen
·
Aussage-Analyse
|
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
|
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Veranstaltungsort |
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|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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|
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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